Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos aufgehoben. Dem Erstgericht wird aufgetragen, unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund das gesetzmäßige außerstreitige Verfahren einzuleiten. Ein Kostenersatz findet nicht statt.…
Text Begründung: Der Antragsteller, der nach dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ZPF 1 bosnischer Staatsangehöriger ist und unter der Anschrift *****, Bosnien, wohnt, begehrt die Ergänzung der im Urteil vom 27. November 1998 des Grundgerichts D*****, über die Scheidung seiner Eltern festgesetzten Unterha…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig. Unterhaltsansprüche sind gemäß § 58 Abs 1 JN mit der 3-fachen Jahresleistung zu bewerten. Wird eine Erhöhung oder Herabsetzung beantragt, so bildet der dreifache Jahresbetrag der begehrten Erhöhung oder Herabsetzung den Streitgegenstand (RIS-Justiz RS0103147); das g…