JudikaturJustizRS0009176

RS0009176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Februar 1996

Die Gemeinde, die gemäß § 93 Abs 5 StVO die Schneeräumungs- und Bestreuungsverpflichtungen übernommen hat, haftet für das Verschulden desjenigen, der die grundsätzlichen organisatorischen Maßnahmen für den Einsatz des Personals und der Maschinen und die Überwachung des eingesetzten Personals zu treffen hat.

Entscheidungen
6