Wer einem andern zu einer Leistung verpflichtet ist, haftet ihm für das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters sowie der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, wie für sein eigenes.
§ 29 ImmoInvFG · ImmoInvFG · Immobilien-Investmentfondsgesetz
§ 29 Bewertung der Vermögenswerte
…Sachverständigen haften neben den Sachverständigen auch die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien und die Depotbank zur ungeteilten Hand und zwar wie für einen Erfüllungsgehilfen gemäß § 1313a ABGB . (1a) Ein Sachverständiger darf für eine Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien für die Bewertung der Vermögenswerte nur für einen Zeitraum von maximal drei Jahren tätig sein. Die…
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