JudikaturJustizRS0008236

RS0008236 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2004

Bei einem Vermächtnis zugunsten eines Minderjährigen ist das Legat gerichtlich zu erlegen oder die Erfüllung gehörig sicherzustellen. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung, die auch für Untervermächtnisse gilt, ist auch von Amts wegen Bedacht zu nehmen.

Entscheidungen
6