Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird abgeändert und hat zu lauten: Die Einantwortungsurkunde ON 19, der Mantelbeschluß ON 18 und die Amtsurkunde ON 20 werden als nichtig aufgehoben. Das Verlassenschaftsverfahren ist unter Beteiligung des Erbansprechers Mag. Paul S**…
Text Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 12. Jänner 1989 verstorbenen Franziska Z***, für die seinerzeit zur AZ. SW 2/87 des Erstgerichtes gemäß § 273 ABGB ein Sachwalter bestellt worden war, legte Mag. Paul S*** am 19. Jänner 1989 die Kopie eines als Testament überschriebenen, mit "Fan…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gerechtfertigt. Gemäß § 75 Abs 1 AußStrG hat das Gericht die vermutlichen Erben auf die in den §§ 115 und 116 AußStrG festgesetzte Weise von dem Erbanfalle mit der Aufforderung zu verständigen, die Erbserklärung beizubringen, damit die Erbverhandlung gepflogen werden kann. Ab…