Spruch Beiden Revisionsrekursen wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss dahin abgeändert , dass die Entscheidung einschließlich der bestätigten Teile wie folgt lautet: „Einstweilige Verfügung: 1. Zur Sicherung des mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs wird der beklagten Partei…
Text Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in die Ansprüche 4, 6 und 7 de…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind zulässig und teilweise berechtigt. A. Zum Revisionsrekurs der Beklagten 1. Gemäß § 24 PatV EG sind auf Verfahren, die europäische Patente betreffen, ergänzend zu dessen Bestimmungen die Vorschriften des EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen), des PCT (Vertrag über die in…