6Ob256/63—OGH Entscheidung
22. Januar 1964
…ist, welcher weiß oder aus den Umständen vermuten muß, daß die Sache, welche er mit dem Willen innehat, sie als die seinige zu behalten (§ 309 ABGB.), einem anderen zugehöre, der Erstbeklagte aber, wie oben dargelegt wurde, auf jeden Fall durch den Vergleichsabschluß vom 19. Dezember 1961 die Sache mit Zustimmung des…