JudikaturJustizRS0007898

RS0007898 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

Bei der auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten vorgenommenen Inventierung und Schätzung ist der Wert des Nachlassvermögens am Todestag des Erblassers einzusetzen.

Entscheidungen
14