Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. In Ansehung von Punkt II.) des erstinstanzlichen Beschlusses, der in Ansehung seiner Punkte I.) und III.) als unangefochten unberührt blieb, wird der zweitinstanzliche Beschluss bestätigt und in Ansehung seines Punktes IV.) (Zuweisung der Klägerrolle…
Text Begründung: Im vorliegenden Verlassenschaftsverfahren nach Werner H***** seien zum besseren Verständnis die dramatis personae voran vorgestellt: Der am 4. September 1979 verstorbene Urgroßvater DI Werner H***** (im Folgenden nur Urgroßvater), sein Sohn Dr. Werner H***** (im Folgenden nur Vorerbe, d…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vorerben, mit dem er die gänzliche ersatzlose Behebung des erstinstanzlichen Beschlusses anstrebt, obwohl er schon mit seinem Rekurs gegen die erstinstanzliche Entscheidung nicht alle Punkte inhaltlich angefochten hatte, ist zulässig und teilweise berechtigt. a) Soweit im vor…