JudikaturJustizRS0007676

RS0007676 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2005

Das Abhandlungsgericht hat schon bei Einleitung der Verlassenschaftsabhandlung und vor Annahme einer Erbserklärung zu prüfen, ober der Fall einer Erbseinsetzung überhaupt vorliegt, und kann die Lösung dieser Frage nicht einem späteren Streitverfahren überlassen.

Entscheidungen
14