JudikaturJustizRS0006749

RS0006749 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2019

Die Eintragung des Substitutionsbandes im Grundbuch als Beschränkung des Eigentums des Vorerben gewährt dem Nacherben die Gleichstellung mit einem dinglich Berechtigten im eigentlichen Sinn.

Entscheidungen
4