Spruch I. Aus Anlass des Revisionsrekurses wird der angefochtene Beschluss insoweit, als das Rekursgericht über den namens der beklagten Parteien erhobenen Rekurs meritorisch entschieden hat, als nichtig aufgehoben. Der namens der beklagten Parteien erhobene Rekurs wird zurückgewiesen. Die klagenden Partei…
Text Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagten zur Einwilligung in die Löschung eines Pfandrechts zu verpflichten. Die Kläger hätten von den Beklagten mit Vertrag vom 16. 6. 1978 eine Liegenschaft gekauft. Die Kaufpreisforderung von 150.000 ATS sei durch Einverleibung eines Pfandrechts im Lastenblat…
Rechtliche Beurteilung Aus Anlass des Revisionsrekurses ist eine dem Beschluss des Rekursgerichts anhaftende Nichtigkeit aufzugreifen. Der Revisionsrekurs gegen den von der Nichtigkeit nicht betroffenen Teil des Beschlusses des Rekursgerichts ist zulässig und berechtigt. I. Teilnichtigkeit des angefochtenen Beschlusses de…