JudikaturJustizRS0005946

RS0005946 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2024

Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73).

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