Spruch Dem Revisionsrekurs des Verpflichteten wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs der führenden betreibenden Partei C*****-BANK***** wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wird in seinem Punkt I 2 lit b dahin abgeändert, daß dieser Punkt zu lauten hat: "Der Wide…
Text Das Erstgericht wies das Meistbot von 4,2 Millionen Schilling wie folgt zu: 1.) Der Stadt W***** eine nicht strittige Vorzugspost von 10.723,50 S. 2.) Der C*****-BANK***** zur vollen Befriedigung ihrer durch die Höchstbetragshypotheken zu CLNR 2 a in Höhe von 2,4 Millionen Schilling und zu CLNR 3 a …
Rechtliche Beurteilung Der Verpflichtete vertritt in seinem Revisionsrekurs den Standpunkt, daß bei Kenntnis des Erstehers auch auf die nicht verbücherte, aber damit offenkundige Dienstbarkeit Bedacht genommen werden müsse. Die Versteigerungsbedingungen enthielten keine endgültige Regelung des Lastenstandes. Der Standpun…