Spruch Der Rekurs wird, soweit er sich gegen Spruchpunkt 2. richtet, als jedenfalls unzulässig zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Rekurs nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 834,89 EUR (darin enthalten 139,15 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbe…
Text Begründung: [1] Die Klägerin und gefährdete Partei (im Weiteren nur mehr: Klägerin) begehrt von den Beklagten und Gegnern der gefährdeten Partei (im Weiteren nur mehr: Beklagten) gestützt auf § 1330 Abs 1 und 2 ABGB die Unterlassung und/oder Verbreitung folgender (und/oder sinngleicher) Behauptung…
Rechtliche Beurteilung [14] Dieses Rechtsmittel ist teilweise jedenfalls unzulässig und teilweise nicht berechtigt . [15] 1. Der Klägerin ist darin Recht zu geben, dass wenn – wie hier – mehrere Entscheidungen in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefasst sind, diese innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden l…