JudikaturJustizRS0002105

RS0002105 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2024

Enthält eine Entscheidung mehrere Beschlüsse, für die an sich verschiedene Rechtsmittelfristen gelten, dann kommt für die Anfechtung einer solchen Entscheidung, gleichviel welcher ihrer Teile angegriffen wird, immer die längere Rechtsmittelfrist in Betracht.

Entscheidungen
45