JudikaturJustizRS0000776

RS0000776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2012

Es muss gefordert werden, dass der Verpflichtete im Verfahren, welches zum Exekutionstitel führt, seine Kompensationsansprüche geltend macht, soferne ihm die Tatsachen, welche die Möglichkeit der Kompensation begründen, schon in diesem Stadium bekannt sind.

Entscheidungen
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