Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 2.820,97 (darin EUR 448,49 USt und EUR 130, - Barauslagen) bestimmten Kosten aller drei …
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde am 10. 12. 1997 bei einem Unfall schwer verletzt, für dessen Folgen die klagende Partei aus dem Rechtsgrund der Gefährdungshaftung nach dem EKHG einzustehen hat. In dem vom Beklagten (als Kläger) zuletzt nur noch gegen den Halter und den Haftpflichtversichere…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist; sie ist auch berechtigt. Der Beklagte wiederholt sein erstinstanzliches Vorbringen und steht weiterhin auf dem Standpunkt, die Klägerin hätte schon im Titelverfahren die Leistungspflich…