(1) Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden ordentlichen Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.
(2) Im Strafverfahren gilt der Anklageprozess.
Rückverweise
133 Abs 1 RDG ist mit Art 6 Abs 1 MRK vereinbar. Davon abgesehen hat Österreich die MRK mit dem Vorbehalt ratifiziert, daß die im Art 90 B-VG festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden; es gilt daher Art 90 Abs 2 B-VG.…
Der Bezirksanwalt hatte lediglich die Prüfung nach § 42 StGB beantragt, das Bezirksgericht hat daraufhin eine Strafverfügung erlassen: Die Frage, ob Art 90 Abs 2 B-VG unmittelbar anzuwendendes Verfassungsrecht ist, bleibt offen. Jedenfalls ist der den Anklagegrundsatz im einfachen Bundesrecht verankernde § 2 Abs 1 StPO verletzt.…
Weder Art 6 Abs 1 MRK noch Art 90 Abs 1 B-VG verpflichtet zur Durchführung einer (volksöffentlichen) öffentlichen Haftprüfungsverhandlung; dieses Publizitätserfordernis gilt lediglich für das Erkenntnisverfahren, sodass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 182 Abs 1 StPO bestehen…
Bedenken gegen die Vorschrift des § 4 Abs. 2 letzter Satz StVO 1960 in der Richtung, daß sie der Regelung des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 Abs. 2 B-VG} widerspricht, gemäß der im gerichtlichen Strafverfahren der Anklageprozeß gilt. Die Pflicht, die Gendarmerie oder Polizei über einen Verkehrsunfall zu verständigen, schließt nicht die Pflicht mit…
Die grundsätzlich (Art 90 Abs 1 B-VG; Art 6 Abs 1 MRK; §§ 228 ff StPO) gebotene Öffentlichkeit der Hauptverhandlung soll ua durch ihre Kontrollfunktion und Präventivfunktion das Verantwortungsbewußtsein der Rechtspflegerorgane…
zu verwischen oder die Sicherung wesentlicher Beweismittel zu hintertreiben. Ein solcher Zwang verstößt gegen keine verfassungsgesetzliche Bestimmung, insbesondere auch nicht gegen {Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 B-VG}. Gegen § 5 Abs. 2 StVO 1960 bestehen somit aus diesem Grunde keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Nach Art. 8 der MRK hat jedermann Anspruch auf Achtung…
…dagegen erhobene Berufung ab. In einer Beschwerde an den VfGH, mit der sie diesen Bescheid anfocht, brachte die Bf. vor, das Verwaltungsstrafverfahren habe ihr durch Art. 90 Abs. 2 B-VG gewährleistetes Recht verletzt, sich nicht selbst zu belasten. Die Behandlung der Beschwerde wurde vom VfGH am 9.8.1998 mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt und die…
materiell nicht einer bestimmten Behörde, sondern dem Staate selbst zusteht, der ihn formell im gerichtlichen Strafverfahren vermöge des dort herrschen Anklagegrundsatzes ({Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 Abs. 2 B-VG} und {Strafprozeßordnung 1975 § 2, § 2 Abs. 1 StPO}) durch die Staatsanwaltschaft, im Verwaltungsstrafverfahren aber durch die zur Entscheidung berufene Behörde selbst geltend macht…
…wesentlichen folgendermaßen begründet: "a) Der Verfassungsgerichtshof hat zunächst das Bedenken, daß die in Prüfung gezogene Vorschrift mit dem in der Bundesverfassung verankerten - insbesondere im Art18 B-VG zum Ausdruck kommenden (vgl. etwa VfSlg. 5320/1966) - Rechtsstaatsprinzip in Widerspruch stehen dürfte. Angesichts der Bedeutsamkeit der Rechtsprechung für die Rechtskonkretisierung und insbesondere der Bedeutung, die der Judikatur des…
…mit Bescheid vom 9. Juni 1983 die dagegen vom Bf. erhobene (Administrativ )Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde an den VfGH. Das aus Anlaß dieses Beschwerdeverfahrens eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren wird zu G89/83 geführt. 1.1.6 Bf. zu B69/84 ist W M…
…erkennen ließ, inwieweit in § 229 Abs 1 Z 2 StPO aufgezählte schutzwürdige, das Verfassungsgebot (Art 6 Abs 1 MRK, Art 90 Abs 1 B-VG) einer öffentlich durchzuführenden Verhandlung überwiegende Interessen des Rechtsmittelwerbers berührt gewesen wären und solcherart der Ausschluss der Öffentlichkeit geboten gewesen wäre, um ein die Verteidigung sicherndes…
Die Bestimmung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO 1960 darf im Hinblick auf {Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 B-VG} nicht so ausgelegt werden, daß sie die Behörden berechtigte, durch Strafmaßnahmen von Beschuldigten ein Geständnis zu erzwingen. Eine verfassungsgemäße Auslegung dieser Gesetzesstelle ist möglich. Die…
Das Verfahren vor den Strafgerichten ist - wie es auch dem Verfassungsgebot des Art 90 Abs 1 B-VG und des Art 6 Abs 1 MRK entspricht - grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt demnach nur dann in Frage, wenn eine der Voraussetzungen des…
selbst zu schaffen, weil sein Gesprächspartner als Zeuge aussagen müßte oder Aufzeichnungen über ein Gespräch beschlagnahmt werden könnten (vgl das Verbot des Zwanges zur Selbstbelastung - Art 90 Abs 2 B-VG, siehe VfSlg 10291 ua).…
solcher besonderen Gründe ist der Antragsteller schon deshalb verpflichtet, weil der Grundsatz der Öffentlichkeit, den das JGG aus rechtsstaatlichen Erwägungen grundsätzlich beibehalten hat, einem Verfassungsgebot (Art 90 B-VG) entspricht und unter Nichtigkeitssanktion steht (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO).…
…Uhr 30 das Eingangstor zum Gerichtsgebäude gesperrt gewesen sei, sei Zuhörern der Zutritt zur Verhandlung verwehrt und damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der im Verfassungsrang (Art 90 Abs 1 B-VG und Art 6 Abs 1 MRK) stehende Grundsatz der Öffentlichkeit dürfe nicht dahin einschränkend ausgelegt werden, daß nur ein Teil der Verhandlung öffentlich abgeführt werden…
…zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Gemäß § 176 ZPO verhandeln die Parteien vor dem erkennenden Gericht über den Rechtsstreit mündlich. Der auch in Art 90 B-VG verankerte Mündlichkeitsgrundsatz ist in der Zivilprozessordnung jedoch nicht in reiner Form verwirklicht, sondern mit Elementen der Schriftlichkeit kombiniert. Jeder Zivilprozess wird grundsätzlich durch schriftliche Klage…
…Wahrung des Gesetzes zutreffend ausführt - mehrfach mit dem Gesetz nicht im Einklang. Sie verstößt nicht nur gegen den auch für das bezirksgerichtliche Verfahren geltenden, auf Art 90 Abs 2 B-VG gegründeten, in § 2 Abs 1 StPO iVm § 451 Abs 1 StPO normierten Anklagegrundsatz, demzufolge die gerichtliche Verfolgung und Bestrafung wegen einer strafbaren Handlung…
…die in Artikel 90 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden ... ". Art 90 Abs1 B-VG lautet: "Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz." 2.2.2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte…
…die in Artikel 90 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden ...". Art 90 Abs1 B-VG lautet: "Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz." 2.2.2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte…
…Gesetzes (§ 2 Abs 1 GRBG) ist keinesfalls als bloße Formwidrigkeit abzutun, sollte doch durch die gesetzliche Festschreibung dieser Haftvoraussetzung im StRÄG 1993 das Anklageprinzip (Art 90 Abs 2 B-VG) gestärkt werden (JAB zum StRÄG 1993, 1157 BlgNR 18.GP 12 zu Art I Z 25), womit aber dem Haftantrag fundamentale, für die Zulässigkeit des…
…zutreffend ausführt, in mehrfacher Hinsicht mit dem Gesetz nicht im Einklang. Aus den verfassungsgesetzlich verankerten Grundsätzen der Unmittelbarkeit und der Wahrung der Verteidigungsrechte im Strafverfahren (Art 90 Abs 1 B-VG; Art 6 Abs 1 und Abs 3 lit d MRK) folgt, dass zur Sicherstellung einer kontradiktorischen Argumentation der Parteien Beweise grundsätzlich in der öffentlichen Hauptverhandlung…
…richtig sind und nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (VfGHSlg 6125, 8132, 12.371; ArbSlg 6775, 9310, 10.107; DRdA 1991/13). Disziplinarverfahren unterliegen nicht dem Anklageprinzip des Art 90 Abs 2 B-VG (VfGHSlg 12.462; VfGH B 1919/93). Die grundsätzliche Strafbefugnis des Arbeitgebers ist in Lehre und Rechtsprechung unbestritten (ArbSlg 9175 mwH). Die als Vertragsschablone den einzelnen…
…aufzeigt, mit dem Gesetz nicht im Einklang. Der Schuldspruch verstößt nämlich gegen den in § 2 Abs 1 iVm § 451 Abs 1 StPO (entsprechend Art 90 Abs 2 B-VG) normierten Anklagegrundsatz, wonach eine gerichtliche (Verfolgung und) Verurteilung wegen einer bestimmten Tat ohne Anklage unzulässig ist. Der Nichtigkeitsbeschwerde war daher Folge zu geben und wie…
…In Bezug auf die letztgenannte Entscheidung erhob die Verurteilte einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens, in welchem ein „Verstoß gegen den Anklagegrundsatz i Sd Art 90 Abs 2 B VG iVm Art 6 EMRK“, eine Verletzung der Begründungspflicht und des Rechts „auf ein faires Berufungsverfahren“ jeweils im Sinn des Art …
…entscheidenden Gericht. Dem steht jedoch der von der Republik Österreich erklärte Vorbehalt entgegen, wonach Art 6 MRK mit der Maßgabe angewendet werde, dass die in Art 90 B-VG festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden. Im Übrigen kann auch nach der jüngsten Rechtsprechung des EGMR das Fehlen…
…den Bezirksanwalt und den Beschuldigten in Rechtskraft erwachsen ist. Die Strafverfügung des Bezirksgerichts Kitzbühel vom 14. Jänner 1986 steht mit dem Anklagegrundsatz nicht im Einklang (Art. 90 Abs. 2 B-VG, § 2 Abs. 1 StPO), weil sie ohne Vorliegen eines Verfolgungsantrags des berechtigten Anklägers den Angezeigten einer gerichtlich strafbaren Handlung schuldig erkannte und über ihn…
muß, so bedeutet dies, daß über eine Tat, die im Verweisungsbeschluß nicht als Anschuldigungspunkt angeführt wurde, die Disziplinarkommission nicht urteilen soll. {Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 Abs. 2 B-VG} besagt, daß im Strafverfahren der Anklageprozeß gilt. Er gilt, wie sich aus seiner Stellung im Dritten Hauptstück des B-VG, Abschnitt B "Gerichtsbarkeit" , ergibt, nur…
…Parteien unbenommen bleibt, die Zeugen zu befragen und deren Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Daher werden durch eine solche Vorgangsweise weder der in der Verfassung (Art 90 Abs 1 B-VG) verankerte, in § 258 Abs 1 StPO konkretisierte und durch § 252 Abs 1 StPO geschützte Grundsatz der Unmittelbarkeit noch die sich aus den Grundsätzen…
Filmen eines Prozessbeobachters durch ein Polizeiorgan vor Zutritt zu einer strafgerichtlichen Verhandlung - vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Garantie der Volksöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen (Art. 6 EMRK, Art. 90 B-VG) - aufgrund des Vorliegens eines impliziten Duldungsbefehls als Akt unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifiziert, weil der Prozessbeobachter unter den gegebenen Umständen den Eindruck habe gewinnen…
…ein faires Verfahren nach Art 6 Abs 1 MRK und einen damit verbundenen Verstoß gegen das verfassungsgesetzliche Verbot eines Zwangs zur Selbstbezichtigung nach Art 90 Abs 2 B VG. Das Oberlandesgericht habe nämlich als Berufungsgericht wohl zutreffend erkannt, dass das Erstgericht rechtsfehlerhaft bei der Strafbemessung die mangelnde Schuldeinsicht des Angeklagten und seine zuletzt leugnende…
…die Vernehmung von Zeugen vor der Polizei (anstatt in der Hauptverhandlung) erfolgte Verletzung des „Rechts auf die Mündlichkeit und die Öffentlichkeit des Verfahrens nach Art 90 Abs 1 B-VG“ wird von der Beschwerde ebenfalls nur proklamiert, eine konkrete Einschränkung oder Verletzung der Verteidigungsposition aber nicht benannt. 7./ Zum Antrag auf „sofortige Begründung…
…jedem Strafverfahren verbundenen Eingriff in die Privatsphäre des Nichtigkeitswerbers nicht erkennen lässt, inwieweit in § 229 Abs 1 Z 2 StPO aufgezählte schutzwürdige, das Verfassungsgebot (Art 90 Abs 1 B-VG, Art 6 Abs 1 EMRK) einer öffentlich durchzuführenden Verhandlung überwiegende (vgl Danek , WK StPO § 229 Rz 5; Fabrizy StPO 10 § 229 Rz 5…
…eine Verletzung des Art 6 MRK wegen überlanger Verfahrensdauer. Weiters erblickt er im Hinweis des Oberlandesgerichts auf seine leugnende Verantwortung einen Verstoß gegen „Art 90 B-VG (Selbstbezichtigungsverbot)“. Der Antrag geht schon deshalb fehl, weil die Sanktionsfrage betreffende Umstände, die nicht Gegenstand einer Sanktionsrüge (§ 281 Abs 1 Z…
…dass ein Beamter die eigene Bestrafung verhindern will, unter dem Aspekt des hier nicht aktuellen verfassungsrechtlichen Verbots des Zwangs zur Selbstbelastung [Art 6 MRK, Art 90 Abs 2 B-VG] beurteilt [vgl auch RIS-Justiz RS0082326]), unterlegt dieser jedoch (außerhalb der Grenzen von Logik und Grammatik) eine nicht existierende Bedeutung (RIS-Justiz RS0116962; zur Tatbestandsmäßigkeit in dem…
…ON 8), steht - wie die Generalprokuratur in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend ausführt - mit dem Gesetz nicht im Einklang. Dem Anklagegrundsatz (Art 90 Abs 2 B-VG, § 4 Abs 1 StPO) zufolge obliegt der Staatsanwaltschaft die Beurteilung, ob aufgrund eines ausreichend geklärten Sachverhalts eine Verurteilung nahe liegt und demnach eine Anklageerhebung…
…1849 in Abkehr der Geheimjustiz eingeführte und in der Folge zunächst durch das Staatsgrundgesetz über die gerichtliche Gewalt von 1867 (Art 10) und schließlich durch Art 90 Abs 1 B-VG und Art 6 Abs 1 MRK verfassungsrechtlich abgesicherte Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (§ 228 Abs 1 StPO) dient der Fairness des Verfahrens, indem öffentliches…
…an Klägern und Ansprüchen angefallene Datenmenge so zu gliedern, dass die gesetzlich gebotene zügige und sachgerechte Durchführung von Gleiches gleich behandelnden Verfahren ermöglicht werde. Nach Art 90 Abs 1 B-VG müssten nur Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht in Zivil- und Strafverfahren öffentlich und mündlich sein. Art 6 EMRK garantiere lediglich die Öffentlichkeit der mündlichen…
…umzuwürdigen und bereits im Rahmen der Vorprüfung des Strafantrags aufgrund der Aktenlage eine Qualifikation anzunehmen, die von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde (§ 4 StPO, Art 90 Abs 2 B-VG) nicht als verwirklicht angesehen wird. Dies ist vielmehr nur in der Hauptverhandlung in Form eines Unzuständigkeitsurteils möglich. Der Einzelrichter hat somit im vorliegenden Fall seine…
…Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt - mit dem Gesetz nicht im Einklang: Die Hauptverhandlung ist vom Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 228 Abs 1 StPO, Art 90 Abs 1 B-VG, Art 6 Abs 1 MRK) beherrscht, dessen Verletzung mit Nichtigkeit bedroht ist. Dies gilt auch für die stets in öffentlicher Sitzung (§§ 229…