UWG
Gliederung
I. ABSCHNITT ZIVILRECHTLICHE UND STRAFRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
2. Allgemeine Bestimmungen Anspruch auf Unterlassung
§ 24 Einstweilige Verfügungen
§ 24 UWG · UWG · Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 24 Einstweilige Verfügungen
…§ 24. Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen erlassen werden, auch wenn die im § 381 EO bezeichneten Voraussetzungen…
§ 21 Einstellung unerlaubter Mitteilungen in Druckwerken
…als einstweilige Verfügung im Sinne des § 382 EO nach Maßgabe der Bestimmungen der Exekutionsordnung auf Antrag einer gefährdeten Partei angeordnet werden. § 24 ist anzuwenden. (3) Auf den dem Antragsteller wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gebot (§ 355 EO) zustehenden Schadenersatzanspruch ist § 16 Abs. 2…
§ 26i Einstweilige Verfügung zur Sicherung vor Eingriffen in Geschäftsgeheimnisse
…§ 26i. (1) Der Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Erwerbs, der rechtswidrigen Nutzung oder der rechtswidrigen Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses kann entsprechend § 24 mittels einstweiliger Verfügung insbesondere durch folgende Mittel gesichert werden: 1. Anordnung der Einstellung oder Verbot der Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses, 2. Verbot des Herstellens…
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