§ 17 Begriff — UGB
(1) Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Unternehmer kann in Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden seine Firma als Parteibezeichnung führen und mit seiner Firma als Partei bezeichnet werden. Für Einzelunternehmer gilt dies nicht in Strafverfahren.
§ 17 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 17 Begriff
…Dritter Abschnitt. Firma. § 17. (1) Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Unternehmer…
§ 35 APAG · APAG · Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz
§ 35 Bescheinigung
…öffentlichen Register von Amts wegen zu berichtigen. (7) Eine Bescheinigung kann nicht übertragen werden oder übergehen. Im Fall einer Änderung der Firma gemäß § 17 UGB ist auf Antrag und unter Vorlage eines aktuellen Firmenbuchauszuges eine neue Bescheinigung von der APAB auszustellen.…
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