Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 36 ÜbG · ÜbG · Übernahmegesetz
§ 36 Verweisungen
…§ 36. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
§ 36a UbG · UbG · Unterbringungsgesetz
§ 36a
…1) Das Gericht hat vor einer Behandlung über deren Zulässigkeit zu entscheiden, 1. wenn in den Fällen des § 36 Abs. 2 und 3 eine besondere Heilbehandlung vorgenommen werden soll, 2. wenn in den Fällen des § 36 Abs. 2 der gewählte…
§ 167a StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 167a Vollzug durch Aufnahme in öffentliche Krankenanstalten für Psychiatrie
…Bundesgesetzes sowie des § 47 des Strafgesetzbuches zulässig. Im übrigen gelten für die Vollziehung der Anhaltung die §§ 33 bis 38 des Unterbringungsgesetzes , BGBl. Nr. 155/1990, in der jeweils geltenden Fassung mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Anstelle des Unterbringungsgerichtes entscheidet das Vollzugsgericht. 2. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit…
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