JudikaturOGH

RS0074591 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2015

Erfolgte entgegen § 36 Abs 1 UbG ohne Zustimmung des Parteien eine Behandlung, dann handelte es sich um eine unzulässige Maßnahme im Rahmen der Unterbringung, somit um eine Grundrechtsverletzung, die vom Gericht im Rahmen des Unterbringungsverfahrens festzustellen ist.

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