BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESZweiter Unterabschnitt Verpflegung, Bekleidung und Unterbringung§ 40

§ 40Unterbringung

In Kraft seit 01. Januar 1994
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