StVG
Gliederung
II. Haftpflicht
§ 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
Im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
§ 11 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 11 Vollzugsbehörde erster Instanz
…§ 11. (1) Vollzugsbehörde erster Instanz ist der Anstaltsleiter. (2) Dem Anstaltsleiter stehen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Aufsicht über den Strafvollzug in der ihm…
§ 15a Einsatz der Informationstechnik
…Freiheiten der betroffenen Personen getroffen werden. (3) Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ( § 13 ) und die Vollzugsbehörden erster Instanz ( § 11 ) sind gemeinsame Verantwortliche ( § 47 DSG ). Die Pflichten des Verantwortlichen nach den §§ 46, 52 und 54 DSG werden für die zentralen…
§ 17 Gerichtliches Verfahren
…16a Abs. 1 Z 1 wegen eines Ordnungsstraferkenntnisses das AVG in dem in Z 1 genannten Umfang mit Ausnahme des § 11 , und die §§ 1 bis 8, 19, 19a, 22, 25, 31, 32, 38, 44a Z 1 bis 3 und 5, 45, 51…
§ 121a Gerichtliches Beschwerdeverfahren
…Beschwerde die Wahrnehmung des Aufsichtsrechts über die von der Beschwerde betroffene Vollzugseinrichtung erfordert, hat das Gericht die Beschwerde an die nach den §§ 11 bis 14 zuständige Vollzugsbehörde weiterzuleiten.…
§ 13b SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 13b Elektronische Eingaben und Erledigungen (Elektronischer Rechtsverkehr)
…13b. (1) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten erfolgt die Kommunikation im Bereich der Strafrechtspflege zwischen den Sicherheitsbehörden und den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden ( §§ 11 und 13 StVG ) sowie den in § 89c Abs. 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG , RGBl. Nr. 217/1896, genannten Teilnehmern im Wege des…
§ 4a BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 4a Sonstige Behörden im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verfahrensverordnung
… 2 der Verfahrensverordnung sind die Landespolizeidirektionen, die nach § 3 Abs. 1 NAG zuständigen Behörden, die Vollzugsbehörden erster Instanz gemäß § 11 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes ( StVG ), BGBl. Nr. 144/1969, und die Justizwache gemäß § 13a StVG .…
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