BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 1975§ 447

§ 447Verfahren vor dem Bezirksgericht

Für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht gelten die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.

Entscheidungen
72
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