14Os131/96—OGH Entscheidung
29. Oktober 1996
…hat er am 13.Dezember 1995 in St.Pölten als Beamter der dortigen Bundespolizeidirektion mit dem Vorsatz, andere an ihrem Recht auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen (§ 87 SPG) zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich mißbraucht, daß er ohne gesetzliche Voraussetzungen…