(1) Wird in den Rechtsvorschriften des Bundes auf Bestimmungen hingewiesen, an deren Stelle mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes neue Bestimmungen wirksam werden, so sind diese Hinweise auf die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes zu beziehen.
§ 40 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 40 Durchsuchung von Menschen
…§ 40. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, die festgenommen worden sind, zu durchsuchen, um sicherzustellen, daß diese während ihrer Anhaltung weder ihre eigene…
§ 38a Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
…dem Gefährder alle in seiner Gewahrsame befindlichen Schlüssel zur Wohnung gemäß Abs. 1 abzunehmen und ihn zu diesem Zweck erforderlichenfalls zu durchsuchen; § 40 Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß; 3. dem Gefährder Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen und sich darüber zu informieren…
§ 8 RLV · RLV · Richtlinien-Verordnung
§ 8 Informationspflichten
…Rechtsbeistandes einräumt, haben ihn die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von diesem Recht in Kenntnis zu setzen 1. bei Festnahmen, Hausdurchsuchungen und Durchsuchungen nach § 40 Abs. 4 SPG; 2. sobald abzusehen ist, daß die Amtshandlung länger als eine Stunde dauern wird. (2) Ist der Betroffene nicht in der Lage, selbst eine Verständigung der…
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