BundesrechtBundesgesetzeSicherheitspolizeigesetz3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei1. Hauptstück Allgemeines§ 31

§ 31Richtlinien für das Einschreiten

In Kraft seit 01. Mai 1993
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