Rückverweise
Die Richtlinienbeschwerde als Verhaltensbeschwerde ist auch auf Amtshandlungen anwendbar, die nicht unter den Begriff der Sicherheitsverwaltung fallen, sofern sie von der gemäß § 31 Abs. 1 SPG erlassenen RLV erfasst sind.
…Verletzungsursache von vorhandenen Narben zu belegen, jedoch nicht zur Aufklärung der Frage, im Zuge welcher Ereignisse ein Asylwerber die Verletzungen erlitten haben mag, VwGH 18.09.2024, Ra 2024/18/0451, mwN). Aus dem Gesagten ist es dem Erstbeschwerdeführer somit nicht gelungen, eine aktuelle, gegen seine Person gerichtete Verfolgungsgefahr, welche ihre Ursache in einem…