Ra 2024/01/0035 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Richtlinienbeschwerde als Verhaltensbeschwerde ist auch auf Amtshandlungen anwendbar, die nicht unter den Begriff der Sicherheitsverwaltung fallen, sofern sie von der gemäß § 31 Abs. 1 SPG erlassenen RLV erfasst sind.