Art. 10 § 2 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2006, zu § 23a, BGBl. Nr. 189/1969)
In Kraft seit 14. Januar 2006
Up-to-date
Die Artikel 4 und 5 sind auf Eingaben anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 bei Gericht eingebracht werden.
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