NAG
Gliederung
2. TEIL
BESONDERER TEIL
4. Hauptstück Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht
§ 56 Sonderfälle der Niederlassung von Angehörigen von EWR-Bürgern
(1) Drittstaatsangehörigen, die Angehörige im Sinne des § 52 Abs. 1 Z 4 und 5 von EWR-Bürgern gemäß § 51 sind, kann auf Antrag eine quotenfreie „Niederlassungsbewilligung“ erteilt werden, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 Z 2 erfüllen. Unbeschadet eigener Unterhaltsmittel, hat der zusammenführende EWR-Bürger gemäß § 51 jedenfalls auch eine Haftungserklärung abzugeben.
(2) Zum Nachweis dieses Rechts sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Anmeldebescheinigung oder die Bescheinigung des Daueraufenthalts des zusammenführenden EWR-Bürgers sowie folgende Nachweise vorzulegen:
1. nach § 52 Abs. 1 Z 4: der Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem EWR-Bürger;
2. nach § 52 Abs. 1 Z 5: ein urkundlicher Nachweis einer zuständigen Behörde des Herkunftsstaates über die Unterhaltsleistung des EWR-Bürgers oder des Lebens in häuslicher Gemeinschaft oder der Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe, die die persönliche Pflege durch den EWR-Bürger zwingend erforderlich machen.
(3) Entscheidungen über die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Abs. 1 sind von der zuständigen Niederlassungsbehörde unverzüglich, längstens jedoch binnen 90 Tagen zu treffen.
§ 6 NAG-DV · NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 6 Form der Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel
…§ 6. (1) Die nach den §§ 7 bis 9b sowie nach § 56 NAG bei der Antragstellung erforderlichen Urkunden und Nachweise sind der Behörde oder Berufsvertretungsbehörde jeweils im Original und in Kopie vorzulegen. Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels „…
§ 8 Brexit-DV · Brexit-DV · Brexit-Durchführungsverordnung
§ 8 Nachzug von Angehörigen nach Art. 10 Abs. 3 und 4 des Austrittsabkommens
…erteilen. § 56 Abs. 2 NAG gilt sinngemäß. (2) Für Lebenspartner nach Art. 10 Abs. 4 des Austrittsabkommens gilt § 56 NAG sinngemäß, sofern die dauerhafte Beziehung zum nach Art. 10 Abs. 1 lit. b des Austrittsabkommens aufenthaltsberechtigten britischen Staatsangehörigen bereits vor Ablauf des…
§ 7 Urkunden und Nachweise für den Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“
…bisheriges Aufenthaltsdokument; 6. bei Angehörigen gemäß Art. 10 Abs. 2 des Austrittsabkommens: der Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ (§ 56 NAG); 7. bei Angehörigen gemäß Art. 10 Abs. 2 oder 3 des Austrittsabkommens, die britische Staatsangehörige sind: Anmeldebescheinigung oder sonstiger Nachweis, dass sie vor…
§ 4 UFG-AE · UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 4 Begünstigte
…sind oder b) EU oder EWR Bürgerinnen bzw. Bürger oder Schweizer Bürgerinnen bzw. Bürger sind, die nach den §§ 51 bis 57 NAG zum Aufenthalt berechtigt und seit mehr als drei Monaten in Österreich aufhältig sind oder c) sich nach § 8 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ( NAG…
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