NAG
Gliederung
2. TEIL
BESONDERER TEIL
3. Hauptstück Niederlassung von langfristig aufenthaltsberechtigten oder hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen aus anderen Mitgliedstaaten und ihren Familienangehörigen
§ 49 Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates
(1) Drittstaatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates besitzen, kann eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ erteilt werden, wenn
1. sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
2. ein Quotenplatz vorhanden ist , es sei denn, es handelt sich um einen Drittstaatsangehörigen, der einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ eines anderen Mitgliedstaates als ehemaliger Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ innehat.
(2) Drittstaatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates besitzen, kann für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ erteilt werden, wenn
1. sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
2. eine schriftliche Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 20d Abs. 1 Z 1, 2, 3, 4 oder 6 AuslBG vorliegt.
(3) In den Fällen des Abs. 2 ist von der Einholung einer schriftlichen Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle oder eines Gutachtens der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice abzusehen, wenn der Antrag
1. wegen eines Formmangels oder Fehlens einer Voraussetzung gemäß §§ 19 bis 24 zurück- oder abzuweisen ist oder
2. wegen des Mangels an einem Quotenplatz zurückzuweisen ist oder
3. wegen zwingender Erteilungshindernisse gemäß § 11 Abs. 1 abzuweisen ist.
Erwächst die negative Entscheidung der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice über die Zulassung im Fall des § 20d AuslBG in Rechtskraft, ist das Verfahren ohne weiteres einzustellen.
(4) Drittstaatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates besitzen, kann für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit eine „Niederlassungsbewilligung“ erteilt werden, wenn
1. sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
2. ein Quotenplatz vorhanden ist , es sei denn, es handelt sich um einen Drittstaatsangehörigen, der einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates als ehemaliger Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ innehat.
(5) Ein Antrag gemäß Abs. 1, 2 und 4 ist binnen einer Frist von drei Monaten ab der Einreise zu stellen. Dieser Antrag berechtigt nicht zu einem länger als drei Monate dauernden Aufenthalt ab der Einreise in das Bundesgebiet. In den Fällen der Abs. 1 und 4 hat die Behörde binnen einer Frist von vier Monaten zu entscheiden.
§ 9 NAG-DV · NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 9 Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 NAG
…und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot – Karte“ gemäß §§ 41 Abs. 1 oder 49 Abs. 2 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen, sofern diese nicht bereits vor der Erteilung eines Visums gemäß § 24a Abs. 2 FPG eingereicht wurden…
§ 5 NÖ SAG · NÖ SAG · NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
§ 5 Anspruchsberechtigte Personen
…a) “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder b) “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG. (3) Bei Personen nach Abs. 2 Z 2 ist die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach Anhörung der Fremdenbehörde festzustellen. (4) Keinen Anspruch auf…
§ 4 TTHG · TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 4 Anspruchsvoraussetzungen
… 1 NAG oder einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und einer Rot-Weiß-Rot – Karte nach § 49 Abs. 2 NAG, einer Rot-Weiß-Rot – Karte plus nach § 41a NAG oder einer Niederlassungsbewilligung nach § 49 Abs. 4 NAG oder 4…
§ 4 S.THG · S.THG · Salzburger Teilhabegesetz
§ 4 Persönliche Voraussetzungen
…„Familienangehöriger“ gemäß § 47 Abs 2 NAG, c) „Daueraufenthalt-EU“ eines anderen Mitgliedsstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG; 4. Personen, denen der Status des Asylberechtigten (§ 2 Abs 1 Z 15 AsylG 2005) zuerkannt worden ist. (3) An andere…
§ 44 TEG 2012 · TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012, Tiroler
§ 44 Persönliche Voraussetzungen bei natürlichen Personen
…Mitgliedstaates der Europäischen Union und zusätzlich über eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus nach § 41a Abs. 1 NAG oder eine Niederlassungsbewilligung nach § 49 Abs. 4 NAG verfügen, f) Personen, die über einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ nach § 8 Abs. 1 Z 13 NAG verfügen…
§ 373b GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 373b
…2005 geltenden asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt erhalten haben, 3. Personen, die über einen Aufenthaltstitel mit einem Recht auf Niederlassung gemäß § 45 oder § 49 NAG verfügen, 4. Personen, die über einen Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ gemäß § 42 NAG verfügen. (3) Hinsichtlich der in den §§…
Schischulgesetz 1995, Tiroler
§ 5 Voraussetzungen für die Erteilung der Schischulbewilligung
…„Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach § 41a Abs. 1 oder 2 NAG oder eine „Niederlassungsbewilligung“ nach § 49 Abs. 4 NAG verfügen, f) Personen, die über einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ nach § 8 Abs. 1 Z 13 NAG verfügen…
§ 19 THPG · THPG · Heim- und Pflegeleistungsgesetz, Tiroler
§ 19 Persönlicher Anwendungsbereich
… 1 NAG oder einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und einer Rot-Weiß-Rot – Karte nach § 49 Abs. 2 NAG, einer Rot-Weiß-Rot – Karte plus nach § 41a NAG oder einer Niederlassungsbewilligung nach § 49 Abs. 4 NAG oder 4…
§ 3a BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 3a
…Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ gemäß § 48 NAG, d) „Familienangehöriger“ gemäß § 47 Abs. 2 NAG oder e) gemäß § 49 NAG verfügen. (3) Keinen Anspruch auf Pflegegeld gemäß Abs. 1 haben insbesondere 1. Personen, die gemäß § 3 Abs. 3 und 4 in…
§ 6 S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 6 Anspruch
…45 NAG , b) „Familienangehöriger“ gemäß § 47 Abs 2 NAG , c) „Daueraufenthalt-EU“ eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG ; d) „ Art 50 EUV “ gemäß § 8 Abs 1 Z 13 NAG ; 3. Personen, denen der Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG…
Rückverweise