GmbHG
Gliederung
Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung
§ 41 Buchführung
Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen.
…die Eintragung im Anteilbuch unabdingbare Voraussetzung für die Gesellschaftereigenschaft gegenüber der Gesellschaft und damit auch für die Legitimation zur Einbringung einer Klage nach § 41 GmbHG. Diese Bestimmung kommt aber zВ dann nicht zum Tragen, wenn gar kein Anteilbuch geführt wird (SZ 52/132, NZ 1981, 172). Dem Sinne…
…Wien, wider die beklagte Partei H*gesellschaft m.b.H., *, vertreten durch Dr. Robert Wozak, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses nach § 41 GmbHG (Streitwert S 200.000,--), infolge Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 18. März 1982, GZ …
…des Klägers zu TOP 2 unstrittig bei erster Gelegenheit anerkannten, bleibt nur zu prüfen, ob sie Anlass zur Klage gaben. Die Nichtigkeitsklage des § 41 GmbHG ist ihrem Wesen nach eine Anfechtungsklage; das ihr stattgebende Urteil ist ein Rechtsgestaltungsurteil (RS0060124). Gesellschafterbeschlüsse sind daher bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils (vorläufig) wirksam…
…der Kaufverträge und daher auch vom Ausgang des Parallelverfahrens. Ein besonderes Rechtsschutzinteresse ist für eine Beschlussanfechtung nicht erforderlich ( Enzinger in Straube/Ratka/Rauter , WK GmbHG § 41 Rz 56 mwN; Feltl GmbHG § 41 E 100; vgl auch RS0038085). Das Parallelverfahren ist für den vorliegenden Rechtsstreit daher nicht präjudiziell . Die Voraussetzungen…
…des Rekursverfahrens wird abgewiesen. BEGRÜNDUNG: Der Rekurs ist teilweise berechtigt. 1.2. Davon ausgehend ist nach der Rechtsprechung auch das über eine Klage gemäß § 41 GmbHG eingeleitete Verfahren nur dann den Gemeinschuldnerprozessen gemäß § 6 Abs 3 IO zuzurechnen, wenn die mit der Nichtigerklärung bewirkte Aufhebung des Gesellschafterbeschlusses keine…
…372/07; 6 Ob 221/09g ; Simotta , aaO Rz 116). Dazu zählen ua Klagen auf Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses einer GmbH ( § 41 GmbHG ). Es reicht für die Anwendung des Art 24 Nr 2 EuGVVO hingegen nicht aus, dass das Verfahren in irgendeinem Zusammenhang mit einer von…
…eingetragene GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung und der Vertrieb von Kommunikationslösungen aller Art ist. Die Gründungsgesellschafter der Beklagten nahmen die Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG alt in Anspruch, sodass nur eine Stammeinlage von 10.000 EUR einzuzahlen war. Sie schlossen einen Syndikatsvertrag, in dem sie unter anderem festhielten, dass die…
…welcher Frist eine solche Klage zu erheben sei. Im Wege der Analogie lasse sich aus § 197 Abs. 2 AktG und § 41 Abs. 4 GmbHG, welche die Anfechtung innerhalb eines Monates ab Beschlußfassung bzw. Protokollierung forderten, die Absicht des Gesetzgebers erschließen, aus Gründen der Rechtssicherheit die Anfechtungsfrist kurz zu bemessen…
…Stimmbindungsbindungsvereinbarung - gemeinsam mit der Minderheitsgesellschafterin in der Generalversammlung einen Mehrheitsbeschluss fassen sollte, ist die auch vereinbarungswidrig abgegebene Stimme wirksam und kommt eine Beschlussanfechtung nach § 41 GmbHG nicht in Betracht. Auch der VwGH verneint in seinem zu § 4 Abs. 2 ASVG ergangenen Erkenntnis vom 11.2.1997, 96/08/0009, dass durch eine…
…offengelassene - Frage, ob Gesellschafterbeschlüsse an Mängeln leiden können, die ihre absolute Nichtigkeit begründen, so daß sie auch durch die Unterlassung einer fristgerechten Anfechtung nach § 41 GmbHG nicht heilen, stellt sich daher im vorliegenden Verfahren nicht, weil der Beschluß vom 23.1.1986, soweit er nur das Quorum für den Beschluß auf Auflösng der…
…vorliegt oder nicht, ist grundsätzlich möglich. Es wurde auch schon ausgesprochen, dass die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage nach §§ 41 ff GmbHG vereinbart werden kann (RIS Justiz RS0045318). Über den geltend gemachten Anspruch ist wenn dies durch eine wirksame Schiedsvereinbarung nicht ausgeschlossen ist von den ordentlichen Gerichten…
…als Verbraucherin zu werten sei oder nicht. Nach der Rechtsprechung schon vor dem SchiedsRÄG 2006 sei die objektive Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten nach § 41 GmbHG bejaht worden. Nach § 582 Abs 1 ZPO idF des SchiedsRÄG 2006 könne nunmehr auch jeder vermögensrechtliche Anspruch, über den von den…
…ein Vorgehen der Geschäftsführerin klageweise erzwingen. Nur wenn die Generalversammlung mit ihren Beschlüssen zwingende Vorschriften verletzt habe, stehe den widersprechenden Gesellschaftern ein Klagerecht nach § 41 GmbHG zu. Das Gesetz sei auch nur dahin zu verstehen, daß, wenn mehrere Gesellschafter mit der Einzahlung ihrer Stammeinlage säumig seien, gegen alle Säumigen gleichartig vorgegangen…
…Kläger dennoch gestellten Antrags auf Gewinnausschüttung, ohne dass irgendwelche in der Zwischenzeit eingetretene Änderungen behauptet wurden, durch den Mehrheitsgesellschafter nicht als treuwidrig und gemäß § 41 GmbHG anfechtbar angesehen werden. Soweit der Kläger den Gesellschafterbeschluss bekämpft, mit dem sein Antrag auf Aufhebung des über ihn verhängten Informationsverbots, des Verbots des Betretens des…
…rechtlichen Anfechtungsstreits, wbl 1994, 298) und Rechtsprechung (7 Ob 221/98w; 4 Ob 37/01x) kann auch zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage nach §§ 41 ff GmbHG die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbart werden. Das Argument des Revisionsrekurswerbers, dies gelte nicht bei Beschlüssen, die nicht mit Wirkung ex tunc aufgehoben werden könnten, übersieht…
…der abgegebenen Pro- und Kontrastimmen) zu den einzelnen Tagesordnungspunkten festgehalten. Mit ihrer am 10. 10. 2001 eingebrachten Klage fochten die Kläger diese Generalversammlungsbeschlüsse gemäß § 41 GmbHG an und stellten das aus dem Spruch ersichtliche Begehren. Sie brachten vor: Zu den Tagesordnungspunkten 1. und 2.: Die betreffenden Beschlüsse hinsichtlich der Geltendmachung von…
…Die Beklagte und die Nebenintervenienten meinen, die Klägerinnen hätten zu Punkt 1. keinen Widerspruch zu Protokoll gegeben; insofern seien die Voraussetzungen einer Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG gar nicht gegeben. Anlässlich der Generalversammlung vom 9. 7. 2001 wurde festgestellt, dass folgende Anträge keine Mehrheit gefunden haben, nämlich zu Punkt 1. der Tagesordnung…
…dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. In Anbetracht der Verfahrensdauer seit 1997 und des Umstands, dass es sich um keine befristete Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG handle, sei auch bei einer von der beklagten Partei unterstellten „Verzögerung" von rund vier Monaten - bei Stellung des Fortsetzungsantrags - die Klage als gehörig fortgesetzt…
…510 Abs 3 ZPO). Begründung: Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die Anfechtung von fehlerhaften Beschlüssen der Gesellschafter einer GmbH mittels Klage nach § 41 GmbHG (nur) dort entbehrlich, wo ein Beschluss mit solch gravierenden Mängeln behaftet ist, dass von einer rechtlich unbeachtlichen Willensäußerung gesprochen werden muss (RIS-Justiz RS0060167; 6…
…Geschäftsführungsentscheidungen einzugreifen Pöltner (aaO 110; SZ 58/27). Darin liegt auch keine Beeinträchtigung des Rechtsschutzes des Minderheitsgesellschafters, steht diesem doch neben der Nichtigkeitsklage nach § 41 GmbHG im Fall einer allfälligen missbräuchlichen Unterlassung der Geltendmachung von Ansprüchen durch die (Mehrheit der) Gesellschafter bzw den Geschäftsführer die Klagemöglichkeit nach § 48 GmbHG offen…
…positive Beschlussfeststellungsklage"). Gleiches gilt, wenn etwa ein Aktionär an der Abstimmung mitgewirkt hat, obwohl er vom Stimmrecht ausgeschlossen war (vgl Semler in MünchHdbGesR IV § 41 GmbHG Rn 91). Nach der Rechtsprechung des deutschen BGH und der herrschenden Ansicht im deutschen Schrifttum, der beizupflichten ist, gelten die Vorschriften über die Anfechtungsklage für…
…aufwenden müsste, um ihre bisherige Rechtsposition als Hälftegesellschafterin zu halten. Die Auffassung des Revisionsgegners, die Klägerin hätte den Beschluss auf Kapitalerhöhung mit Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG, dem einzig zulässigen Weg der gerichtlichen Überprüfung der Willensbildung der Gesellschaft, bekämpfen können, braucht hier nicht geprüft werden. Für die Ansicht, dieses Klagerecht verdränge den…
…Straube , GmbHG [2008] § 41 Rz 61), auch der Insolvenzverwalter in der Insolvenz über das Vermögen der Gesellschaft zur Klage nach § 41 GmbHG legitimiert. Allerdings ist dem Akteninhalt einerseits nicht entnehmbar, dass das Insolvenzgericht irgendwelche Ansprüche der Beklagten ausgeschieden hätte; andererseits bedeutet Massefreiheit, dass der Schuldner (die beklagte…
…Liquidatoren zur Vertretung der Gesellschaft vorhanden sind. Ehemaligen Geschäftsführern kommt auch dann keine Rekurslegitimation zu, wenn sie ihre Abberufung durch die Generalversammlung gemäß § 41 GmbHG angefochten haben (RIS Justiz RS0059461; vgl RS0065135; RS0114476). Den Notgeschäftsführer einer GmbH treffen im Rahmen seiner Befugnisse die selben Pflichten und der selbe Haftungsumfang wie…
…Vierteln bedurft, die aber nicht erreicht wurde. Die angefochtenen Beschlüsse sind somit nach dem Gesellschaftsvertrag als nicht zustandegekommen anzusehen, womit die Anspruchsvoraussetzungen nach § 41 GmbHG an sich erfüllt sind. Anderes könnte nur dann gelten, wenn nach den Erwägungen des Berufungsgerichts die Treuepflicht beiden Gesellschaftern geböte, für den Inhalt der angefochteten…
…der Einladung zur erstreckten Generalversammlung nicht auf die Beschlussunfähigkeit der ersten Versammlung hingewiesen. Wenn die Vorinstanzen bei dieser Sachlage von einer Anfechtbarkeit iSd § 41 GmbHG begründenden nicht ordnungsgemäßen Einberufung ausgingen, ist darin keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken. 5. Die Revision bringt daher keine…
…statt dessen durchgeführten Einzelabstimmungen teilnehmen. Aufgrund der Mitwirkung einer nicht stimmberechtigten Person sei der Kläger als Gesellschafter daher berechtigt, die beiden Beschlüsse gemäß § 41 GmbHG anzufechten. Die ordentliche Revision sei zulässig, weil zur Frage, ob bei einer getrennten Abstimmung über die Entlastung mehrerer selbständig vertretungsbefugter Gesellschafter Geschäftsführer das Stimmverbot nur…
…Generalversammlung nicht teilgenommen und deshalb auch keinen Widerspruch gegen einen dort gefassten Beschluss erhoben hat, die Nichtbeachtung eines vorgesehenen Präsenzquorums mittels Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG geltend machen kann. 1. Es entspricht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass ein in der Generalversammlung gefasster Beschluss auch bei Nichtbeachtung eines vorgesehenen Präsenzquorums weder…
…verletze zwar elementare Grundsätze des formellen und materiellen Rechts, insbesondere das Recht auf Parteiengehör, das Gehör werde aber durch Anerkennung des Klagerechts nach § 41 GmbHG nicht endgültig verweigert. Da aus einem Geschäftsanteil grundsätzlich nur einheitlich abgestimmt werden könne, sei davon auszugehen, dass der Geschäftsführer der Klägerin als 95%iger Gesellschafter…
…der Klage statt. Es traf die eingangs wiedergegebenen Feststellungen. Rechtlich vertrat es die Auffassung, dass die formalen und zeitlichen Voraussetzungen einer Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG eingehalten worden seien. Die Verträge, auf die die Streitteile jeweils Bezug nehmen, lägen in urkundlicher Form vor. Sie seien aus sich selbst heraus zu interpretieren…
…Ob 158/13y abgelehnt. Auch in der Entscheidung 6 Ob 42/12p hat der erkennende Senat für Beschlussmängelstreitigkeiten nach §§ 41 ff GmbHG sogar für den Fall die Schiedsfähigkeit bejaht, dass der angefochtene Beschluss Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Vertrag zwischen der beklagten GmbH und einem gesellschaftsfremden Dritten ist (dazu…
…Beschlussfassung die Vorschriften über die Abänderung des Gesellschaftsvertrags eingehalten worden wären, mit Letzterem in Widerspruch steht. Die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse mittels Klage nach § 41 GmbHG ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nur dort entbehrlich, wo ein Beschluss mit solch gravierenden Mängeln behaftet ist, dass von einer rechtlich unbeachtlichen…
…Partei neben der Klägerin selbst und der Verlassenschaft nach ihrem Mann auch ihre beiden Söhne Gesellschafter sind. Diesen kommt bei der Beschlussanfechtungsklage nach § 41 GmbHG zwar keine Parteistellung im engeren Sinn zu; nach § 42 Abs 5 GmbHG kann aber jeder Gesellschafter dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten. Dabei…
…von Projekten auch durch Bankkredite erfolgen könnte. Die Kläger , die in der Generalversammlung Widerspruch erhoben hatten, begehrten mit ihrer fristgerecht erhobenen Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG die Nichtigerklärung dieser Beschlüsse. Die Stimmabgabe durch die Nebenintervenientin sei treuwidrig erfolgt. Es habe nämlich die Absicht bestanden, die Anteile der übrigen Gesellschafter rechnerisch und…
…dass er seinen aus irgendeinem Rechtsgrund ableitbaren Anspruch durch das Vorbringen von Tatsachen umschreibt (Substanziierungstheorie; RIS-Justiz RS0037447). Dies gilt auch für Anfechtungsklagen nach § 41 GmbHG und nach § 195 AktG (7 Ob 300/05a ecolex 2006, 493 [ Reich Rohrwig ]); hier muss der Kläger zwar sämtliche Anfechtungsgründe…
…Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrages - ohne daß dessen Abänderung erfolgt wäre - verletzt oder nach dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag als nicht zustande gekommen anzusehen ist (§ 41 GmbHG). Die Ausführung des mit Nichtigkeitsklage bekämpften Beschlusses kann dann durch einstweilige Verfügung aufgeschoben werden, wenn der Gesellschaft unwiederbringlicher Schaden droht (§ 42 Abs. 4 GmbHG…
…sei. Dagegen erhob ua. die Klägerin Widerspruch. Zu 33 Cg 479/80 des Erstgerichtes brachte sie gegen die Anton S Co. GesmbH eine auf § 41 GmbHG gestützte Nichtigkeitsklage ein, in der sie ua. das Begehren stellte, daß der in der Generalversammlung vom 28. 7. 1978 gefaßte Beschluß, der nunmehrigen Beklagten die…
…Rechtsanspruch des Klägers begrunden könne. Hinsichtlich der Angabe des Tages der Eintragung der Beschlüsse in das Protokollbuch sei grundsätzlich davon auszugehen, daß die im § 41 GmbHG normierte Klagefrist von der Zusendung einer Abschrift im Sinne des § 40 Abs. 2 GmbHG unabhängig sei. Der Kläger habe im übrigen gar nicht behauptet…
…SZ 56/84 Angebliche Mängel eines Beschlusses der Generalversammlung einer GesmbH, die das Gesetz der Anfechtung nach § 41 GmbHG unterwirft, können einer Klage der Gesellschaft nicht einredeweise entgegengehalten werden OGH 26. 5. 1983, 6 Ob 786/82 (OLG Wien 4 R 78/82; HG…
…Statut vorgesehenen Zahl der Geschäftsführer eine Statutenänderung wäre, sohin einer Beschlußfassung in der Generalversammlung bedurft habe sollte die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers nicht nach § 41 GmbHG anfechtbar sein, sei die Bezeichnung dieses Tagesordnungspunktes auch richtig gewesen. Aber auch die vom Kläger bezogene Bestimmung des § 38 Abs. 4 GmbHG gebe ihm…
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