BundesrechtBundesgesetzeGewerbeordnung 1994I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen7. Ausübung von Gewerben Wesen der Rechte zur Ausübung von Gewerben§ 50

§ 50d) Gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten

In Kraft seit 14. September 2012
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