(1) Bei allen Rechtsträgern sind einzutragen:
1. die Firmenbuchnummer;
2. die Firma;
3. die Rechtsform;
4. der Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift; falls die Bezeichnung des Sitzes nicht mit dem Namen der politischen Gemeinde übereinstimmt, ist außerdem die politische Gemeinde, in der der Sitz liegt, anzugeben;
4a. der Umstand, dass eine für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt ist;
5. eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweigs nach eigener Angabe;
6. Zweigniederlassungen mit ihrem Ort, der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift und ihrer Firma, wenn sie von der Firma der Hauptniederlassung abweicht;
7. der Tag der Feststellung der Satzung bzw. des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags;
8. Name und Geburtsdatum des Einzelunternehmers, bei anderen Rechtsträgern ihrer vertretungsbefugten Personen sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis;
9. bei Prokuristen deren Name und Geburtsdatum sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis;
11. die Dauer des Unternehmens, wenn sie begrenzt ist;
12. bei Abwicklung (Liquidation) Name und Geburtsdatum der Abwickler (Liquidatoren) sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis;
13. die im Exekutions- und Insolvenzrecht zur Eintragung in das Firmenbuch vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, deren Aufhebung und die Namen der gesetzlichen Vertreter;
14.Eintragungen im Insolvenzverfahren gemäß § 77a Abs.1 IO;
(Anm.: Z 14a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2010)
15. Vorgänge, durch die ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird sowie deren Rechtsgrund; die Eintragungen sind sowohl beim Erwerber als auch beim Veräußerer vorzunehmen;
15a.die Feststellung, dass der Rechtsträger als Scheinunternehmen gilt (§ 8 SBBG);
16. sonstige Eintragungen, die gesetzlich vorgesehen sind.
(2) Bei der Eintragung natürlicher Personen ist auch deren Anschrift ersichtlich zu machen.
(2a) Bei natürlichen Personen, die über keine aufrechte Meldung im Inland verfügen, sind in der Anmeldung auch deren Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat anzugeben. Diese Daten sind nicht in das Firmenbuch einzutragen; sie sind jedoch wie Eintragungen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zur Aufnahme in das Unternehmensregister gemäß § 25 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000 zu übermitteln.
(3) Wenn ein Rechtsträger dies beantragt, ist auch die Adresse seiner Internetseite einzutragen.
Rückverweise
§ 3 FBG · FBG · Firmenbuchgesetz
§ 3 Allgemeine Eintragungen
…§ 3. (1) Bei allen Rechtsträgern sind einzutragen: 1. die Firmenbuchnummer; 2. die Firma; 3. die Rechtsform; 4. der Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift; falls…
Art. 10 § 3 Artikel X
…oder zur Eintragung angemeldete Aktiengesellschaften (Anm.: aus BGBl. I Nr. 125/1998, zu § 5 , BGBl. Nr. 10/1991) § 3. Für vor dem 1. Jänner 1999 bereits eingetragene oder zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldete Aktiengesellschaften gilt folgendes: 1. Grundkapital und Aktien dürfen weiterhin…
Art. 24 Artikel XXIV
…Kraft. Die nach Art. I § 5 Z 2 geforderten Angaben sind mit der nächsten Anmeldung zum Firmenbuch nachzuholen. (1c) § 3 Z 4a und Z 14a, § 10 Abs. 4, § 16 Abs. 1, § 18, § 20…
Art. 23 Artikel XXIII
…ist, ist in der Datenbank des Firmenbuchs zu vermerken. (10) Das Bezirksgericht hat die Tatsache, daß die technischen Möglichkeiten nach § 33 Abs. 3 FBG gegeben sind, mit Edikt bekanntzumachen. (11) Die §§ 3 bis 11, 13 Abs. 2 und 29 bis 37 FBG , die §§…
§ 15 FBG · FBG · Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz
§ 15 Inkrafttreten
…treten für 1. Flughäfen, die jährlich weniger als zwei Millionen Fluggäste oder 50 000 t Fracht zu verzeichnen haben, mit Ausnahme des § 3 Abs. 1 Z 2, mit 1. Jänner 1998 in Kraft; 2. Flughäfen, die jährlich mindestens zwei Millionen Fluggäste oder 50 000…
§ 16 Geltungsbereich
…1) Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 ist für Flughäfen, die jährlich weniger als zwei Millionen Fluggäste oder jährlich weniger als 50 000 t Fracht…
§ 9 Untersagung der Selbstabfertigung
…Abwicklung des Flughafenbetriebes oder die Sicherheit der Luftfahrt gefährdet wird, wenn das Unternehmen gegen Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 3 Abs. 4) verstoßen hat oder wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 7 nicht mehr gegeben sind. (2) Das Leitungsorgan ist von…
§ 106 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 106 Anmeldung zum Firmenbuch
…7, 8 und 16 , gegebenenfalls auch die in § 3 Z 6, 9, 11 und 15 und § 4 Z 2, 3, 5 und 7 FBG genannten Tatsachen zu enthalten.…
§ 28 Anmeldung der Firma
…8 und 16 , gegebenenfalls auch die in § 3 Z 6, 9, 11 und 15 und § 4 Z 2 und 3 FBG genannten Tatsachen anzugeben und seine Namensunterschrift zur Aufbewahrung bei Gericht zu zeichnen.…
§ 12 Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger
…als solchen nachzuweisen. In die Anmeldung sind die in das Firmenbuch einzutragenden Tatsachen aufzunehmen. (3) In das Firmenbuch einzutragen sind die Angaben gemäß § 3 FBG sowie die für einen Rechtsträger im FBG vorgesehenen besonderen Eintragungen. Weiters sind in das Firmenbuch die Tätigkeit der Zweigniederlassung, das Personalstatut des Rechtsträgers ( §§…
Art. 23 AktG · AktG · Aktiengesetz
Art. 23 Artikel XXIII
…1991, zu den §§ 29, 33, 91, 233 und 240 , BGBl. Nr. 98/1965) (Anm.: Abs. 1 bis 4 ÜR zum FBG , BGBl. Nr. 10/1991) (5) Sind die aufrechten Eintragungen eines Rechtsträgers nach § 2 FBG zur Gänze in die Datenbank des Firmenbuchs übertragen…
§ 254
…einzutragen sind neben den in § 12 Abs. 3 UGB geforderten auch die Angaben gemäß § 32 und gemäß §§ 3 und 5 FBG mit Ausnahme der Angaben über die Aufsichtsratsmitglieder. Ist gemäß Abs. 2 ein ständiger Vertreter bestellt, so sind der Name, das Geburtsdatum und die für…
§ 18 ZFBO 2024 · ZFBO 2024 · Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024
§ 18 Zivilflugplatz-Bodenabfertigung
…er berechtigt, geeigneten Dritten (Dienstleistende) die Durchführung dieser Bodenabfertigungsdienste zu übertragen. Sämtliche vom Zivilflugplatzhalter hiefür herangezogene Dienstleistende müssen den Anforderungen des § 3 Abs. 2 FBG entsprechen und dem Zivilflugplatzhalter eine Erklärung über ihre Fähigkeiten und Mittel zur Durchführung der betreffenden Bodenabfertigungsdienste abgeben. Diese Erklärung muss jedenfalls die Erfüllung der in…
Art. 1 § 13 PSG · PSG · Privatstiftungsgesetz
Art. 1 § 13 Eintragung in das Firmenbuch
…zuständig ist jenes Gericht ( § 120 Abs. 1 Z 1 JN ), in dessen Sprengel die Privatstiftung ihren Sitz hat. (3) § 3 FBG ist sinngemäß anzuwenden. Darüber hinaus sind einzutragen: 1. kurze Angabe des Stiftungszwecks; 2. das Datum der Stiftungsurkunde und jede Änderung dieser Urkunde; 3. gegebenenfalls das…
Art. 23 GenG · GenG · Genossenschaftsgesetz
Art. 23 (Anm.: aus BGBl. Nr. 10/1991, zu den §§ 5b, 6 und 24b, RGBl. Nr. 70/1873)
…ist, ist in der Datenbank des Firmenbuchs zu vermerken. (10) Das Bezirksgericht hat die Tatsache, daß die technischen Möglichkeiten nach § 33 Abs. 3 FBG gegeben sind, mit Edikt bekanntzumachen. (11) Die §§ 3 bis 11, 13 Abs. 2 und 29 bis 37 FBG, die §§…
§ 18a TSchG · TSchG · Tierschutzgesetz
§ 18a Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
…Leiter der Fachstelle hat unverzüglich mit Stichtag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes beim Handelsgericht Wien die Fachstelle zur Eintragung in das Firmenbuch zu bringen. § 3 des Firmenbuchgesetzes , BGBl. Nr. 10/1991, ist anzuwenden. Darüber hinaus sind der Name und der Zweck der Fachstelle sowie der Name und das Geburtsdatum des Leiters…
§ 1 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 1 Errichtung der Bundesagentur
…verwenden hat. (4) Die Bundesagentur entsteht mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes. Sie ist von der Geschäftsführung unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch zu bringen. § 3 des Firmenbuchgesetzes ( FBG ), BGBl. Nr. 10/1991, gilt mit der Maßgabe, dass auch der Stichtag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes im Firmenbuch einzutragen ist. (5) Das Stammkapital der…
§ 22 RpflG · RpflG · Rechtspflegergesetz
§ 22 Wirkungskreis in Sachen des Firmenbuchs
…ausgenommen Beschlüsse über Eintragungen nach § 3 Abs. 1 Z 8, 9, 12, 13 und 14 sowie § 5a Z 3 FBG ; 7. Angelegenheiten nach dem GesAusG ; 8. Angelegenheiten nach dem EU UmgrG; 9. die Durchführung des ordentlichen Verfahrens über die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § …
§ 16 SEG · SEG · SE-Gesetz
§ 16 Anmeldung der Verlegung des Sitzes aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich
…Bei der Anmeldung ist das Bestehen der Europäischen Gesellschaft (SE) als solche nachzuweisen. In die Anmeldung sind die in das Firmenbuch gemäß §§ 3, 5 und 5a FBG einzutragenden Tatsachen aufzunehmen. (4) Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift und, sofern die Dokumente nicht in deutscher Sprache erstellt sind, unter Anschluss…
§ 8 RAO · RAO · Rechtsanwaltsordnung
§ 8 II. Abschnitt.
…Bezeichnung „Rechtsanwalt“ darf nur der Firma einer berufsbefugten Rechtsanwalts-Gesellschaft ( § 21c ) beigefügt und nur bei einer solchen als Geschäftszweig ( § 3 Z 5 FBG ) angegeben und in das Firmenbuch eingetragen werden. Gleiches gilt auch für alle auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft hindeutenden Begriffe und Wendungen. (5) Wird ein Rechtsanwalt…