EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 256 Erwerb des Pfandrechts
(1) Durch die Pfändung erwirbt der betreibende Gläubiger für seine vollstreckbare Forderung ein Pfandrecht an den im Pfändungsprotokoll verzeichneten und beschriebenen körperlichen Sachen.
(2) Das Pfandrecht erlischt nach zwei Jahren, wenn das Verkaufsverfahren nicht gehörig fortgesetzt wurde.
(3) Erfolgt die Pfändung gleichzeitig zu Gunsten mehrerer Gläubiger, so stehen die hiedurch begründeten Pfandrechte im Range einander gleich. Jedem dieser Gläubiger kommt die Stellung eines betreibenden Gläubigers zu.
§ 256 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 256 Erwerb des Pfandrechts
…Erwerb des Pfandrechts § 256. (1) Durch die Pfändung erwirbt der betreibende Gläubiger für seine vollstreckbare Forderung ein Pfandrecht an den im Pfändungsprotokoll verzeichneten und beschriebenen körperlichen Sachen. (2) Das…
§ 282a Aufschiebung der Exekution bei einer Naturkatastrophe
…bei einer Naturkatastrophe § 282a. (1) Das Verkaufsverfahren ist aufzuschieben, wenn die Voraussetzungen des § 158 vorliegen. (2) Die Frist des § 256 Abs. 2 verlängert sich um die Dauer der Aufschiebung.…
§ 261 Vorgefundenes Bargeld
…und ausländischen Geldzeichen ist der an der nächstgelegenen Börse amtlich notierte Kurs des Pfändungstages maßgebend. (4) Erfolgt die Pfändung zu Gunsten mehrerer Gläubiger (§ 256 Abs. 3), so ist das vorgefundene Geld vom Vollstreckungsorgan bei Gericht zu erlegen und vom Exekutionsgericht, nach Beschaffenheit des Falles, abgesondert oder zugleich mit…
§ 285 Verteilungstagsatzung
…Zur Tagsatzung sind der Verpflichtete und alle aus den Pfändungsakten ersichtlichen, noch nicht vollständig befriedigten Gläubiger zu laden, deren Pfandrecht nicht bereits gemäß § 256 Abs. 2, erloschen ist. Die Gläubiger sind zugleich aufzufordern, ihre Ansprüche an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen vor oder bei der Tagsatzung anzumelden…
§ 11 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 11 Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Absonderungs- und Aussonderungsrechte
…die Begründung eines richterlichen Pfand- oder Befriedigungsrechts, so weit und so lange aufzuschieben, als der Berechtigte Erfüllung nicht verlangen kann. Die Frist des § 256 Abs. 2 EO verlängert sich um die Zeit der Aufschiebung. Das aufgeschobene Exekutionsverfahren ist nach Ablauf der Aufschiebungsfrist nur auf Antrag des Berechtigten wieder aufzunehmen.…
§ 120a Aufschiebung des Exekutionsverfahrens
…schwerer wirtschaftlicher Nachteile unerlässlich. Ein solcher Antrag oder ein solches Ersuchen kann hinsichtlich eines eingeleiteten Exekutionsverfahrens nur einmal gestellt werden. Die Frist des § 256 Abs. 2 EO verlängert sich um die Dauer der Aufschiebung. (2) Das Exekutionsgericht hat bei Veräußerung der Sache das Exekutionsverfahren auf Ersuchen des Insolvenzgerichts einzustellen, sonst nach einem…
§ 12
…eines solchen Absonderungsrechtes die Verwertung beantragt worden, so ist auf Ersuchen des Insolvenzgerichts oder auf Antrag des Insolvenzverwalters das Verwertungsverfahren einzustellen. Die in § 256 Abs. 2 EO für das Erlöschen des Pfandrechtes festgesetzte Frist ist zugunsten dieses Absonderungsrechtes im Falle seines Wiederauflebens bis zum Ablaufe des Tages gehemmt, an dem der Beschluß…
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