§ 47
§ 47 — DSt
§ 47 — DSt
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 474/1990
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1991
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12035288
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Die Rechtsmittel der Berufung und der Beschwerde stehen zu:
1. dem Beschuldigten;
2. dem Kammeranwalt;
3. der Oberstaatsanwaltschaft, in deren Sprengel der Disziplinarrat seinen Sitz hat, jedoch nur bei einem Disziplinarvergehen, durch das Berufspflichten verletzt wurden.