(1) Dienststellen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die Behörden, Ämter und anderen Verwaltungsstellen sowie die Anstalten und Betriebe des Bundes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen.
(2) Zentralstellen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind das Bundeskanzleramt, die übrigen Bundesministerien und jene Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind.
(3) Ressorts im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die Zentralstellen mit den ihnen nachgeordneten Dienststellen.
Rückverweise
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207q Schulcluster mit Bundes- und Pflichtschulen
…1) ( Verfassungsbestimmung ) Der aus Bundes- und Pflichtschulen bestehende Schulcluster bildet bezüglich der Anwendung des Dienstrechts der Bundesbediensteten eine Dienststelle im Sinne des § 278 Abs. 1. (2) Für Schulcluster gemäß Abs. 1 finden die für Bundes-Schulcluster anzuwendenden Bestimmungen mit den Maßgaben Anwendung, dass 1. bei der…
§ 207n Schulcluster
…zur Verbesserung der Leitungsstrukturen und zur Erzielung von Synergien zu einem Schulcluster zusammengefassten Schulen bleiben Schulen im schulrechtlichen Sinn. Dienststelle im Sinne des § 278 Abs. 1 ist jedoch der Schulcluster. (2) Im Zuge der Errichtung eines Schulclusters ist festzulegen: 1. welche Schulen zu einem Schulcluster zusammengefasst werden, 2…
HSchG · HinweisgeberInnenschutzgesetz
§ 12 Interne Hinweisgebersysteme im Bund
…1. die Leiterin oder der Leiter der Bundesdisziplinarbehörde für alle Organisationseinheiten des Bundes (insbesondere Dienststellen und Zentralstellen einschließlich nachgeordneter Dienststellen im Sinne des § 278 BDG 1979) mit Ausnahme jener gemäß Z 2 bis 4 sowie Abs. 3; 2. das Bundesministerium für Justiz für alle Organisationseinheiten des Bundes, die dem…
§ 15 Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen
…Rechtsverletzungen im Sinne des § 5 Z 12, die sich auf das Bundesministerium für Inneres einschließlich nachgeordneter Dienststellen im Sinne des § 278 BDG 1979 beziehen, die Leiterin oder der Leiter der Bundesdisziplinarbehörde zuständige externe Stelle. (4) Die Anforderungen an externe Stellen und das von ihnen anzuwendende Verfahren nach dem…