Durch Einbringung einer Bescheidbeschwerde wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten.
…vorgeschrieben wurde. Der Bf. bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des (mit dem hg. Erk. G119/86 vom 11.12.1986 - unter Fristsetzung für das Außerkrafttreten - als verfassungswidrig aufgehobenen) §254 BAO und hält sich Beziehung nicht sehr deutliche Beschwerdevorbringen wohl zu verstehen ist -) wegen der Auswirkungen dieser Bestimmung auf die erwähnten Steuervorschreibungen für befugt, die Bescheide…
…B518/83 begehrte mit einer Eingabe an das Finanzamt Lienz vom 14. März 1983 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den von ihm als verfassungswidrig kritisierten §254 BAO, seiner Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1979, 1980 und 1981 aufschiebende Wirkung zuzuerkennen; hilfsweise beantragte er, die ziffernmäßig angegebene Zahllast bis zur rechtskräftigen Erledigung seines Rechtsmittels…
Es ist die Ansicht denkmöglich, aus dem Zusammenhalt von § 174 Abs. 2 Zollgesetz 1955 und {Bundesabgabenordnung § 254, § 254 BAO} ergebe sich, daß für die Berufungsbehörde nicht die im Zeitpunkt ihrer Entscheidung, sondern die im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bestehenden Verhältnisse maßgebend sind. Es ist…
…dem der Aussetzungszinsfuß der Höhe nach entspricht, von 3 % auf 6 % sachgerecht ist. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfSlg. 11196/1986 (mit dem §254 BAO - im damaligen normativen Zusammenhang - als verfassungswidrig befunden und aufgehoben wurde) unter anderem ausgeführt: 'Der VfGH kann von seiner im Prüfungsbeschluß bezogenen ständigen Judikatur zum rechtsstaatlichen…
… 212 BAO geregelten Stundung entspricht. 2. Der erkennende Senat teilt auch nicht die Bedenken, die die Klägerin gegen die Verfassungskonformität des § 254 BAO vorbringt. Diese Bestimmung wurde nach ihrer Aufhebung mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 10. 12. 1986, G 119/86, zwar wortgleich wieder…
Übermaßverbot; Anknüpfen an Umsatz nicht unsachlich; Zulässigkeit unterschiedlicher landesgesetzlicher Regelungen. Einfügung des §158a Krnt. LandesabgabenO mit Novelle LGBl. 54/1985 nach Aufhebung des §254 BAO mit E v 11.12.1986, G119/86. §197 Krnt. LandesabgabenO nicht präjudiziell. Über den Antrag auf aufschiebende Wirkung hat weder die erste noch die zweite…
…die Bescheide, mit denen der klagenden Partei die klagsgegenständlichen Abgaben vorgeschrieben worden waren, abwenden hätte können. Sie hatten grundsätzlich auch keine aufschiebende Wirkung (§ 254 BAO; vgl. § 175 ZollG). Ein Zollerlaß aus Billigkeitsgründen ist für Einfuhr- und Ausfuhrzölle sowie für sonstige von den Zollämtern erhobene Abgaben in den Vorschriften des…
…Hätte die Vorschrift tatsächlich den vom Bundesminister und der belangten Behörde angenommenen Inhalt, so wäre sie mit genau jener Verfassungswidrigkeit behaftet, mit der (seinerzeit) §254 BAO in der Stammfassung im damaligen Kontext belastet war. In der diese Bestimmung seinerzeit aufhebenden Entscheidung VfSlg. 11196/1986 hatte der Verfassungsgerichtshof an seine ständige Judikatur…
…4 AbgEO). Durch Einbringung einer Berufung wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten (§254 BAO). Auf Ansuchen des Abgabepflichtigen kann die Abgabenbehörde jedoch für Abgaben, hinsichtlich der ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen, den Zeitpunkt der…
…§412 bei seiner Entscheidung in der Beschwerdesache anzuwenden hätte, und äußerte folgende verfassungsrechtliche Bedenken: "Im vorhin erwähnten Gesetzesprüfungserkenntnis VfSlg. 11196/1986 (mit dem §254 BAO - im damaligen normativen Zusammenhang - als verfassungswidrig befunden und aufgehoben wurde) vertrat der Gerichtshof die (in seiner folgenden Rechtsprechung - s. VfGH 13.3.1991 G199/90, vgl. auch…
…d) Die Beschwerdeführer bringen nichts gegen die Gesetzesvollziehung vor. Sie behaupten ausschließlich die Verfassungswidrigkeit der §§254 und 212 Abs3 BAO. e) Nach §254 BAO wird durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insb. die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Abgabe nicht aufgehalten. Diese Bestimmung…
…13/0044, wörtlich aus: "Die Rechtslage ist eindeutig. Die Beschwerdeführerin lässt mit ihren Ausführungen vom Grundsatz her schon den Umstand außer Betracht, dass gemäß § 254 BAO durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt und insbesondere auch die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird. Das…
…erwachsen sei und die Gemeinde daher mit der Festsetzung der Grundsteuer bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch die Finanzlandesdirektion zu warten hätte. Im Hinblick auf §254 BAO und §218 Stmk. Landesabgabenordnung, LGBl. 158/1963, liege es jedoch im freien Ermessen der Gemeinde, ob sie mit der Erlassung des neuen Grundsteuerbescheides bis…
…11.196/1986 befasste sich der Verfassungsgerichtshof mit diesem Problem und legte dieser Fallkonstellation das rechtsstaatliche Prinzip als verfassungsrechtlichen Maßstab zu Grunde. ... [Der dort aufgehobene] §254 BAO bestimmt[e], dass durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten…
…in seinem Prüfungsbeschluß wie folgt dar: "Wie der Verfassungsgerichtshof in dem an seine ständige Rechtsprechung zum rechtsstaatlichen Prinzip anknüpfenden Erkenntnis VfSlg. 11.196/1986 betreffend §254 BAO ausgesprochen hat, müssen Rechtsschutzeinrichtungen ihrer Zweckbestimmung nach ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechtsschutzwerber aufweisen, worunter nicht nur die Erlangung einer Entscheidung rechtsrichtigen…
…erlassen. Über Vorlageantrag der Klägerin entschied der UFS Salzburg über deren Berufung mit Berufungsentscheidung vom 18. 3. 2013. 5. Nach § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheids nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Die Einhebung…
…Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, daß gegen den Erhöhungsbescheid des Finanzamtes B. vom 9. März 1979 Berufung eingebracht wurde, da gem. §254 BAO die Wirksamkeit eines Bescheides durch die Einbringung einer Berufung nicht gehemmt wird. Es wurde somit der angefochtene Erhöhungsbescheid durch den späteren Erhöhungsbescheid des Finanzamtes B…
…1489 erster Satz ABGB bei einem Schaden, der in einer unzureichenden Aufklärung durch den Steuerberater seine Ursache hatte und zu einem zwar sofort wirksamen (§ 254 BAO, wonach durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird), aber noch…
…seinem Prüfungsbeschluß wie folgt dar: "2.1. Wie der Verfassungsgerichtshof in dem an seine ständige Rechtsprechung zum rechtsstaatlichen Prinzip anknüpfenden Erkenntnis VfSlg. 11.196/1986 betreffend §254 BAO ausgesprochen hat, müssen Rechtsschutzeinrichtungen ihrer Zweckbestimmung nach ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechtsschutzwerber aufweisen, womit nicht nur die Erlangung einer Entscheidung rechtsrichtigen…
…man der Ansicht sei, dass §201 BAO diese unmittelbare Wirkung entschärfte, führe dies nicht zu einem "zumutbaren Umweg". Die Beschwerde habe nämlich gemäß §254 BAO keine aufschiebende Wirkung und eine Aussetzung der Einhebung gemäß §212a BAO sei nur in engen Grenzen möglich. Bei Nichtgewährung der Aussetzung der Einhebung hätte…
…der Erwirkung eines Bescheides gemäß §201 BAO ändere nichts an der unmittelbaren Wirkung des §2 Abs2 Vbg. KriegsopferabgabeG, zumal einer Bescheidbeschwerde gemäß §254 BAO keine aufschiebende Wirkung zukomme und eine Aussetzung der Einhebung der Abgabe nur in den engen Grenzen des §212a Abs1 und 2 BAO in Betracht…
…ABGB als Vorschuß vom Auftraggeber - solange der Abgabenbetrag nicht rechtskräftig festgesetzt wurde - fordern. Im übrigen käme der Berufung der Klägerin gegen den Abgabenbescheid gemäß § 254 BAO keine aufschiebende Wirkung zu; die Klägerin habe daher keine Möglichkeit gehabt, die Zahlung des Abgabenbetrages zu vermeiden oder hinauszuschieben. Die Verjährungsfrist laufe erst ab dem…
…der anordne, daß durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit nicht gehemmt werde, ebenso verfassungswidrig sei wie die bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Bestimmung des § 254 BAO, habe die klagende Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß die auf dem Rückstandsausweis vom 10. März 1988 vermerkte Vollstreckbarkeitsklausel rechtsunwirksam sei. Das Erstgericht…
…des rechtsstaatlichen Prinzips geltend gemachten Bedenken - folgendes ausführt: "1. Das antragstellende Gericht sieht eine Parallele zwischen dem §61 ASGG und der Bestimmung des §254 BAO, BGBl. Nr. 194/1961, welche der Verfassungsgerichtshof mit dem oben zitierten Erkenntnis aufgehoben hat. Jene Gründe, welche zur Aufhebung dieser Bestimmung durch den Verfassungsgerichshof geführt…
…die Bundesschiedskommission keine sachliche Rechtfertigung gebe und die angefochtene Regelung somit aus den vom VfGH im Erkenntnis vom 11. Dezember 1986, G119/86, (zu § 254 BAO) dargelegten Gründen verfassungswidrig sei. Gleiches gelte für die im letzten Satz des §343 Abs4 ASVG (mit-)enthaltene Anordnung, die den Krankenversicherungsträger, eine Partei des…
…rechtliche Wirkung, während die nach Wirksamwerden des Ablehnungsbescheides vom Abgelehnten gestellten Anträge und Eingaben als nicht eingebracht gelten. Ein Ablehnungsbescheid entfaltet seine Wirksamkeit dem § 254 BAO zufolge bereits mit seiner Zustellung. Eine Berufung berührt die Wirkung eines solchen Bescheides nicht. (vgl. auch VwGH 19. Oktober 2016, Ro 2014/15/0004 ) In…
…15.5.2024 eine Beschwerde eingebracht wurde, ist für die erfolgte hier gegenständliche Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum 25.6.2024 bis 11.9.2024 ohne Bedeutung, da gemäß § 254 BAO die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides durch Einbringung einer Bescheidbeschwerde nicht gehemmt wird (vgl VwGH 27.5.1998, 98/13/0044 ). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Falle…
…Aussetzung der Einhebung eine Beschwerde eingebracht wurde, ist für die erfolgte Festsetzung von Aussetzungszinsen - entgegen der vom Beschwerdeführer vertretenen Ansicht - ohne Bedeutung, da gemäß § 254 BAO die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides durch Einbringung einer Bescheidbeschwerde nicht gehemmt wird (vgl VwGH 27.5.1998, 98/13/0044 ). Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen ist der für die…
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