B355/74—VfGH Rechtssatz
03. Dezember 1975
Unterlassung) zu erkennen vermag (mit Hinweis auf die Lehre, die Judikatur des VwGH und die neuere Rechtsprechung des OGH) . Die Ansicht der Behörde, im § 31 AVG 1950 sei die Beweislast zu Ungunsten desjenigen, der eine mangelhafte Zustellung behauptet, geregelt, ist unzutreffend. Diese Gesetzesbestimmung sagt über die Beweislast überhaupt nichts aus. Daher…