(1) Der Richtsatz beträgt unbeschadet des Abs. 2
a) für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung,
aa) wenn sie mit dem Ehegatten/der Ehegattin oder dem/der eingetragenen Partner/in, der/die seinen/ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat, im gemeinsamen Haushalt leben 1751,56 € (Anm. 1) ,
bb) wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen 1 110,26 € (Anm. 2) ,
b) für Pensionsberechtigte auf Witwen/Witwerpension oder Pension nach § 259 1 110,26 € (Anm. 2) ,
c) für Pensionsberechtigte auf Waisenpension:
aa) bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 408,36 € (Anm. 3) ,
falls beide Elternteile verstorben sind 613,16 € (Anm. 4) ,
bb) nach Vollendung des 24. Lebensjahres 725,67 € (Anm. 5) ,
falls beide Elternteile verstorben sind 1 110,26 € (Anm. 2) .
Der Richtsatz nach lit. a erhöht sich um 171,31 € (Anm. 6) für jedes Kind (§ 252), dessen Nettoeinkommen den Richtsatz für einfach verwaiste Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nicht erreicht, solange das Kind einen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat.
(2) An die Stelle der Richtsätze und der Richtsatzerhöhung gemäß Abs. 1 treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2024, die unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit dem Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachten Beträge.
(3) Hat eine Person Anspruch auf mehrere Pensionen aus einer Pensionsversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, so ist der höchste der in Betracht kommenden Richtsätze anzuwenden. In diesem Fall gebührt die Ausgleichszulage zu der Pension, zu der vor Anfall der weiteren Pension Anspruch auf Ausgleichszulage bestanden hat, sonst zur höheren Pension.
(4) Haben beide Ehegatten oder eingetragenen PartnerInnen Anspruch auf eine Pension aus einer Pensionsversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz und leben sie im gemeinsamen Haushalt, so besteht der Anspruch auf Ausgleichszulage bei der Pension, bei der er früher entstanden ist.
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)
(___________________
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 407/2023 für 2024: 1 921,46 €
gemäß BGBl. II Nr. 417/2024 für 2025: 2 009,85 €
Anm. 2: für 2024: 1 217,96 €
für 2025: 1 273,99 €
Anm. 3: für 2024: 447,97 €
für 2025: 468,58 €
Anm. 4: für 2024: 672,64 €
für 2025: 703,58 €
Anm. 5: für 2024: 796,06 €
für 2025: 832,68 €
Anm. 6: für 2024: 187,93 €
für 2025: 196,57 €)
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 293 Richtsätze
(1) Der Richtsatz beträgt unbeschadet des Abs. 2 a) für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung, aa) wenn sie mit dem Ehegatten/der Ehegattin oder dem/der eingetragenen Partner/in, der/die seinen/ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat, im gemeinsamen Haushalt leben 1751,56 € (An…
§ 604 Schlussbestimmung zu Art. 1 des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 8/2003
…§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2003 tritt mit 1. …
Art. 2 Übergangsbestimmungen
…Betrag ist mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1975 mit dem 1,030fachen zu vervielfachen. (8) Die Beträge der Richtsätze und der Richtsatzerhöhung nach § 293 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes sind unbeschadet der nach § 293 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vorzunehmenden Anpassung mit Wirksamkeit ab 1…
§ 550 Schlußbestimmung zu Art. I des 2. Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 17/1993
…Die Abs. 1 und 2 des § 293 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 17/1993 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.…
Krankenversicherung für Personen gemäß § 9 ASVG
§ 5 Beiträge
…Monatliche Beitragsgrundlage für die im § 1 Z 20 genannten Personen ist der um ein Sechstel erhöhte jeweils anzuwendende Richtsatz nach § 293 Abs. 1 ASVG. (2) Die Beiträge für die im § 1 Z 1, 6, 8, 9 und 11 genannten Personen sind mit dem Hundersatz der Beitragsgrundlage…
VOG · Verbrechensopfergesetz
§ 3a Einkommensabhängige Zusatzleistung
…Ersatzleistung und das Einkommen im Sinne des § 292 ASVG die Höhe des jeweiligen dem Familienstand des Antragstellers entsprechenden aktuellen Richtsatzes gemäß § 293 ASVG nicht erreicht, sofern kein Anspruch auf eine Ausgleichszulage besteht. Bei der Ermittlung des Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft gilt als Stichtag bei Opfern der auf…
GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 408b Energiekostenzuschuss 2023
…die versicherten Personen bis spätestens 30. September 2024 auszuzahlen. Die Einmalzahlung ist von der Einkommensteuer befreit und gilt nicht als Nettoeinkommen nach § 293 Abs. 3 ASVG. (6) Zur Abwicklung der Einmalzahlung nach Abs. 5 hat die Österreichische Gesundheitskasse der Sozialversicherungsanstalt zeitgerecht folgende erforderliche Daten der betroffenen Personen zu übermitteln: 1…
§ 408a Energiekostenzuschuss
…die versicherten Personen bis spätestens 30. September 2024 auszuzahlen. Die Einmalzahlung ist von der Einkommensteuer befreit und gilt nicht als Nettoeinkommen nach § 293 Abs. 3 ASVG. Die Aufwendungen für diese Einmalzahlungen sind der Sozialversicherungsanstalt vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bis zum 31. März 2025 zu ersetzen. (8…
B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 44 Aufrechnung
…zu erbringenden Geldleistung zulässig, wobei jedoch der anspruchsberechtigten Person ein Gesamteinkommen in der Höhe von 90% des jeweils in Betracht kommenden Richtsatzes nach § 293 ASVG verbleiben muss. Gesamteinkommen ist die zu erbringende Geldleistung zuzüglich eines aus übrigen Einkünften der leistungsberechtigten Person erwachsenden Nettoeinkommens (§ 292 ASVG) und der nach…
Aushilfegesetz
§ 8
…dessen Einkommen (§ 9) das 14fache des für die Gewährung einer Ausgleichszulage im Zeitpunkt der Anmeldung des Anspruches auf Aushilfe maßgebenden Richtsatzes (§ 293 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955) um nicht mehr als 12 000 S übersteigt. (2) Bei einem Einkommen bis zur Höhe des 14fachen Richtsatzes…
Opferfürsorgegesetz
§ 11a Anpassung von Versorgungsleistungen
…auch für die Unterhaltsrenten (§ 11 Abs. 5), sofern keine über die Vervielfachung mit dem Anpassungsfaktor hinausgehende Erhöhung des Richtsatzes gemäß § 293 Abs. 1 lit. a ASVG stattfindet. Erfolgt eine derartige besondere Erhöhung des Richtsatzes, sind die Unterhaltsrenten gemäß § 11 Abs. 5 lit. a und b um den…
§ 17q Einmalzahlung, Teuerungsausgleich und Direktzahlung
…festzusetzen. Der Teuerungsausgleich gebührt unter der Voraussetzung, dass die in jedem Einzelfall zustehende einkommensabhängige Rente den für die versorgungsberechtigte Person zutreffenden Richtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreitet, Abs. 1 letzter Satz gilt sinngemäß. (3) Versorgungsberechtigte, die im Jänner 2023 Anspruch auf eine einkommensabhängige Rente nach diesem Bundesgesetz haben…
AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 22 Ausschluss bei Anspruch auf Alterspension
…Organisationen, wenn diese hinsichtlich der Zuerkennung einer Ausgleichszulage inländischen Leistungen gleich gestellt sind oder diese (insgesamt) monatlich mindestens die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes gemäß § 293 Abs. 1 lit. a ASVG erreichen.…
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 44 „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“
…Teiles erfüllen, 2. ein Quotenplatz vorhanden ist und 3. deren feste und regelmäßige monatliche Einkünfte der Höhe nach dem Zweifachen der Richtsätze des § 293 ASVG entsprechen. (2) Drittstaatsangehörigen kann im unmittelbaren Anschluss an ihren Aufenthalt als Träger von Privilegien und Immunitäten (§ 5 ASG) eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen…
StKAG · Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012
§ 74 Kostenbeitrag von Patientinnen/Patienten
…nachweislich von der Rezeptgebühr nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften befreit sind, sowie b) Personen, deren Einkommen den Richtsatz für die Gewährung der Ausgleichszulage nach § 293 ASVG nicht überschreitet, das sind insbesondere Ausgleichszulagenbezieher und Sozialhilfeempfänger. Die Pflicht zum Nachweis der sozialen Schutzbedürftigkeit obliegt der Patientin/dem Patienten. (2) Für die Einbringung des…
RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 18 Kürzung und Entfall des Ausbildungsbeitrages
…Leistungen, wenn diese hinsichtlich der Zuerkennung einer Ausgleichszulage inländischen Leistungen gleich gestellt sind oder diese (insgesamt) monatlich mindestens die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes gemäß § 293 Abs. 1 lit. a ASVG erreichen.…
VZKG-V · Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher
§ 1
…einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage zur Pension haben; 3. Personen, die eine Pension aus der Pensionsversicherung beziehen, deren Höhe maximal dem Richtsatz gemäß § 293 ASVG entspricht; 4. Personen, die nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, ein Arbeitslosengeld oder eine Notstandshilfe beziehen, deren…
Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank
§ 1
…wie für die jeweilige monatliche Leistung zur Anwendung kommen. Er ist nur so weit zu entrichten, als damit der jeweils geltende Ausgleichzulagenrichtsatz nach § 293 Abs. 1 ASVG nicht unterschritten wird. Bei der Bestimmung der Höhe des Pensionssicherungsbeitrages bei Zuschusspensionen ist der aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955…
Rückverweise