RS0109342 – OGH Rechtssatz
§ 293 Abs 3 ASVG/§ 150 GSVG verhindert, daß eine Person, die zwei Leistungen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung bezieht, zwei Ausgleichszulagen erhält und so zu einem höheren Bezug gelangen würde, als dem für sie bestimmten Richtsatz.