Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden nur insoweit Anwendung, als in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist.
EU-PolKG · EU – Polizeikooperationsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
…1. Teil Allgemeines Anwendungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die polizeiliche Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und…
ARHG · Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz
Art. 7 § 3 (Anm.: aus BGBl. Nr. 756/1992, zu § 55 Abs. 1, BGBl. Nr. 529/1979)
… I bis III und V sowie dem § 2 vorbereitet werden. Solche Verordnungen und Maßnahmen dürfen aber erst mit dem im § 1 genannten Zeitpunkt in Wirksamkeit gesetzt werden.…
Art. 7
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
Art. 24
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
§ 22 Härtefälle
…Auslieferung ist unzulässig, wenn sie die auszuliefernde Person unter Berücksichtigung der Schwere der ihr zur Last gelegten strafbaren Handlung wegen ihres jugendlichen Alters (§ 1 Z 2 des Jugendgerichtsgesetzes 1988), wegen ihres seit langem bestehenden inländischen Wohnsitzes oder aus anderen schwerwiegenden, in ihren persönlichen Verhältnissen gelegenen Gründen offenbar…
EUStA-DG · Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
§ 21 Anwendung von Bestimmungen über die sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen
…1) Die §§ 59a bis 59c EU JZG sind sinngemäß anzuwenden, wenn vermieden werden soll, dass die EUStA und eine Behörde eines nicht teilnehmenden…
§ 18 Anwendung von Bestimmungen über die Auslieferung und den (Europäischen) Haftbefehl
…In Verfahren der EUStA sind die Bestimmungen des I. Hauptstücks des ARHG und die §§ 68 bis 70 ARHG über die Erwirkung der Auslieferung, § 1 Abs. 2, die §§ 3, 4 sowie die Bestimmungen des 4. Abschnitts des II. Hauptstücks des EU JZG über die…
§ 20 Anwendung von Bestimmungen über die Rechtshilfe und die Europäische Ermittlungsanordnung
…In Verfahren der EUStA sind die Bestimmungen des I. Hauptstücks des ARHG und die §§ 50 bis 59a und 71 bis 73 ARHG sowie § 1 Abs. 2 und die §§ 55 bis 57 und 71 bis 75 EU JZG sinngemäß anzuwenden, wenn 1. die Vollstreckung einer Europäischen…
§ 17 Allgemeine Voraussetzungen
…Die EUStA hat lediglich die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes (ARHG), BGBl. Nr. 529/1979, des EU JZG und des Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetzes (INVÜG), BGBl. I. Nr. 20/2020, sinngemäß anzuwenden…
INVÜG · Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetz
§ 7 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ersetzt im Verhältnis zu Island und Norwegen folgende völkerrechtliche Übereinkommen: 1. das Europäische…
PNR-G · PNR-Gesetz
§ 7 Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
…Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle § 7. (1) Soweit dies für den Zweck des § 1 Abs. 1 erforderlich ist, sind Übermittlungen der nach diesem Bundesgesetz verarbeiteten Daten durch die Fluggastdatenzentralstelle…
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