§ 1 Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen
§ 1 Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen — ARHG
§ 1 Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen — ARHG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 529/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 1980
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031545
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden nur insoweit Anwendung, als in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist.