Der entgeltliche Darlehensvertrag über Geld heißt Kreditvertrag; dazu zählt auch ein Vertrag, mit dem ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Die Parteien dieses Vertrags heißen Kreditgeber und Kreditnehmer. Das Entgelt besteht in der Regel in den vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen; für diese gilt § 1000 Abs. 1.
§ 988 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 988 Kreditvertrag
…§ 988. Der entgeltliche Darlehensvertrag über Geld heißt Kreditvertrag; dazu zählt auch ein Vertrag, mit dem ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Die Parteien dieses…
§ 2 VKrG · VKrG · Verbraucherkreditgesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Abs. 3 KSchG , der einen Kredit oder eine sonstige Kreditierung in Anspruch nimmt. (3) Verbraucherkreditvertrag (Kreditvertrag) ist ein Kreditvertrag im Sinn des § 988 ABGB , an dem ein Unternehmer als Kreditgeber und ein Verbraucher als Kreditnehmer beteiligt sind. (4) Kreditvermittler ist eine natürliche oder juristische Person, die nicht als Kreditgeber…
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