JudikaturOGH

RS0048664 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 1997

Sind die Kinder bei Pflegeeltern untergebracht, liegt eine Übertragung der Ausübung der Obsorge durch Begründung eines Pflegeverhältnisses (§ 186 ABGB) vor.

Rückverweise