JudikaturOGH

RS0048897 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1980

Ein (bloßer) Kostkindervertrag unterliegt nicht der gerichtlichen Bestätigung nach § 186 ABGB. Es können vielmehr die Erziehungsberechtigten von diesem Vertrag nach ihrem Belieben abgehen.

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