§ 167 Gesetzliche Vertretung des Kindes
In Kraft seit 01. Februar 2013
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ABGB
Gliederung
Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.
Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und Kindern
Vierter Abschnitt Obsorge
§ 167 Gesetzliche Vertretung des Kindes
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