RS0048366 – OGH Rechtssatz
Der Anspruch nach § 167 ABGB ist kein Schadenersatz, sondern ein Alimentationsanspruch, der ähnlich wie der nach § 91 ABGB unabhängig davon besteht, ob die Kindesmutter in der Lage ist, die Kosten ihres Unterhaltes aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Der Vater ist nur dann von dieser Unterhaltspflicht befreit, wenn ein Dritter in der Absicht, die Schuld des Vaters zu erfüllen, den Unterhalt leistet.