JudikaturOGH

RS0048359 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 1971

Bei dem Anspruch nach § 167 ABGB handelt es sich um einen Schadenersatz, sondern um einen familienrechtlichen Anspruch. - Der Anspruch der Mutter ist erloschen, wenn ein Dritter - hier ihr Vater - die Kosten der Entbindung in der Absicht bezahlt, die Schuld des außerehelichen Vaters zu erfüllen oder sie selbst gegen außerehelichen Vater auf Grund der Bestimmung des § 1042 ABGB geltend zu machen (vgl dazu SZ 18/31).

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