Streit um die Nutzung eines Servitutswegs und dessen rechtliche Implikationen—OGH Entscheidung
2Ob198/25v18. Dezember 2025
… Die Frage, ob sich der Belastete der Ausübung einer Servitut im Sinne des § 1488 ABGB widersetzt hat, wofür ihn die Beweislast trifft (RS0034162 [T2]), ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (RS0034288 [T2, T5]; RS0034241 [T9]) und wirft daher abgesehen von Fällen grober Fehlbeurteilung keine erhebliche Rechtsfrage…