BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch§ 1165

§ 11652. Werkvertrag.

Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk persönlich oder unter seiner persönlichen Verantwortung ausführen zu lassen.

Entscheidungen
765
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    Rechtssätze
    164
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